Sie müssen immer wieder umzie­hen, meist leben sie auf engem Raum — Wildtie­re haben aus Sicht von Tierschüt­zern im Wander­zir­kus keine Chance auf artge­rech­te Haltung. Nun sollen neue Regeln und Verbo­te kommen — aller­dings vorerst nicht für alle Arten.

«Wildtie­re haben in der Manege nichts verlo­ren», sagte Bundes­agrar­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner (CDU) am Donners­tag in Berlin, wo sie einen Verord­nungs­ent­wurf dazu vorstell­te. Gerade in Wander­zir­kus­sen litten die Tiere unter den ständi­gen Reisen und den oft nicht artge­rech­ten Bedin­gun­gen und Stress.

«Hier geht der Tierschutz vor», beton­te Klöck­ner. Mit der Verord­nung komme man dabei einen großen Schritt voran. Voraus­set­zung sei aber eine wissen­schaft­li­che Grund­la­ge, damit ein Verbot rechts­si­cher sei und Bestand habe, falls dagegen geklagt werde. Für Tiere wie Großkat­zen sei dies nach Exper­ten­mei­nun­gen bisher nicht der Fall. Ihr Ziel sei, das Verbot auszu­wei­ten und etwa Großkat­zen aufzu­neh­men. Für jede Tierart müssten die Bedin­gun­gen einzeln geprüft werden. «Sobald wir das rechts­si­cher regeln können, werden weite­re Verbo­te folgen.»

In der vorge­se­he­nen Verord­nung sollen außer­dem erstmals spezi­el­le Anfor­de­run­gen an die Haltung, den Trans­port und das Training aller Zirkus­tie­re festge­legt werden, wie Klöck­ner erläu­ter­te — dabei gehe es etwa um Käfige, die Versor­gung durch fachkun­di­ge Perso­nen, die Behand­lung kranker oder verletz­ter Tiere, Trans­port­mit­tel und die Beschrän­kung der Trans­port­dau­er «auf das notwen­di­ge Maß». Alter, Veran­la­gung, Leistungs­be­reit­schaft, Belast­bar­keit und Ausbil­dungs­stand der Tiere sollen dabei eine Rolle spielen.

Klöck­ner sagte, es gehe nicht um pauscha­le Unter­stel­lun­gen gegen­über Wander­zir­kus­sen. «Aber die Zeit hat sich geändert, und auch die Sicht­wei­se von Zirkus­be­su­chern hat sich geändert.» Reisen­de Zirkus­se seien im Jahr oft an 50 Orten, teils mit wenig Platz. Eine artge­rech­te Haltung sei daher teils nicht zu gewährleisten.

Der Entwurf Klöck­ners wird derzeit zwischen den Minis­te­ri­en abgestimmt, zudem können nun Fachver­bän­de und Bundes­län­der ihre Stellung­nah­men abgeben. Anschlie­ßend soll der Bundes­rat die Verord­nung beschließen.

Tierschüt­zer forder­ten, alle Wildtie­re in Zirkus­sen zu verbie­ten. Der Entwurf sei nicht ausrei­chend, teilten 13 Organi­sa­tio­nen gemein­sam mit — unter anderem, weil Tiger und Löwen vorerst nicht dabei seien. Das Anschaf­fungs­ver­bot für die im Entwurf genann­ten Tiere sei richtig, aber reiche nicht aus — auch Tiere, die derzeit in Zirkus­sen gehal­ten würden, sollten nach Ablauf einer Frist «in geeig­ne­te Auffang­sta­tio­nen» wie zum Beispiel Zoos abgege­ben werden müssen.

Im Verord­nungs­ent­wurf heißt es, als Gegen­ar­gu­ment werde angeführt, dass Wildtie­re im Zirkus durch Training und Auftrit­te ausrei­chend Bewegung erhiel­ten und kogni­tiv gefor­dert würden. Das gelte aber nicht für sogenann­te «Schau­t­ie­re» wie Nashorn, Nilpferd und Giraf­fe, die ledig­lich im Rahmen der Vorstel­lun­gen dem Publi­kum vorge­führt würden. Aber selbst Wildtie­re, mit denen Dressu­ren einge­übt und gezeigt werden, würden in der Regel aufgrund begrenz­ter perso­nel­ler und räumli­cher Kapazi­tä­ten nur in der Einübungs­pha­se bzw. während der Vorfüh­rung beschäftigt.