BERLIN (dpa) — Der Zensus liefert Daten, die für Kommu­nen eine Rolle spielen, etwa beim kommu­na­len Finanz­aus­gleich. Manche Bürger empfin­den die Teilnah­me als lästig. Andere weigern sich aus ideolo­gi­schen Gründen.

Das Statis­ti­sche Bundes­amt hat bei der Erhebung der Daten für den Zensus verein­zelt mit Schwie­rig­kei­ten zu kämpfen. Rund 200 sogenann­te Reichs­bür­ger haben schrift­lich angekün­digt, dass sie die Teilnah­me am Zensus 2022 verwei­gern wollen. Wie aus einer Antwort der Bundes­re­gie­rung auf eine parla­men­ta­ri­sche Anfra­ge der Unions­frak­ti­on hervor­geht, störten verein­zelt auch techni­sche Proble­me den Ablauf der Erhebung und des Mahnver­fah­rens für säumi­ge Auskunftspflichtige.

Die Inter­view­er, die an der Haustür klingeln, um Daten für den Zensus zu erheben, hatten den Angaben zufol­ge bei Schulun­gen der Statis­ti­schen Landes­äm­ter auch Tipps zum Umgang mit Wider­stän­den und Konflikt­si­tua­tio­nen erhal­ten. Die Bundes­re­gie­rung teilte mit: «Es wurde expli­zit darauf hinge­wie­sen, dass Erhebungs­be­auf­trag­te sich zu keiner Zeit in Gefahr begeben sollen und im Bedarfs­fall die Erhebung abgebro­chen werden soll.»

In der Antwort der Regie­rung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in einer «Telegram»-Gruppe mit mehre­ren Tausend Mitglie­dern werde zum Boykott aufge­ru­fen. Zudem würden dort Vorla­gen für entspre­chen­de Schrei­ben gepos­tet und fälsch­li­cher­wei­se behaup­tet, man müsse zum Zensus nicht melden. «Reichs­bür­ger und Selbst­ver­wal­ter» zweifeln die Legiti­mi­tät der Bundes­re­pu­blik an. Sie weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Zu den überre­gio­nal aktiven Gruppie­run­gen zählen Zusam­men­schlüs­se mit Namen wie «Staaten­bund Deutsches Reich» oder «König­reich Deutsch­land». Der Verfas­sungs­schutz rechnet der Szene rund 21.000 Anhän­ger zu.

Verpflich­ten­de Teilnahme

Die Teilnah­me am Zensus ist verpflich­tend. Verwei­ge­rern droht ein Bußgeld. Die Befra­gung hatte Mitte Mai begon­nen. Rund 20,7 Millio­nen Frage­bö­gen haben Wohnungs­ei­gen­tü­mer beim Zensus 2022 schon ausge­füllt, doch es fehlen noch zahlrei­che Rückmel­dun­gen. Deshalb begin­nen zur Zeit Mahnver­fah­ren, wie das Statis­ti­sche Bundes­amt am Mittwoch in Wiesba­den mitteil­te. Insge­samt sollen alle etwa 23 Millio­nen Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer oder Verwal­tun­gen von Wohnraum Auskunft geben.

Der Zensus 2022 ist keine klassi­sche Volks­zäh­lung, wie es sie in der Bundes­re­pu­blik 1987 zum letzten Mal gab. Vielmehr werden — wie schon beim Zensus 2011 — Daten, die in der Verwal­tung ohnehin vorlie­gen, etwa beim Einwoh­ner­mel­de­amt, durch die Erhebung aktuel­ler Infor­ma­tio­nen ergänzt. Rund 100.000 Inter­view­er befra­gen dafür zufäl­lig ausge­wähl­te Menschen am Wohnort. Eine zweite Befra­gung betrifft das Wohnen und läuft schrift­lich ab. Außer­dem gibt es eine Zweit­be­fra­gung einzel­ner Teilneh­mer, die aber nur der Siche­rung der Quali­tät der Erhebung dient. Die Veröf­fent­li­chung aller durch den Zensus 2022 generier­ten Statis­ti­ken für Bund und Länder ist für Novem­ber 2023 geplant.

In ihrer Antwort auf die Fragen der Unions­frak­ti­on teilte die Bundes­re­gie­rung mit, ihr seien Einzel­fäl­le bekannt, in denen Mahnver­fah­ren gegen Auskunfts­pflich­ti­ge einge­lei­tet worden seien, die ihre Daten bereits abgege­ben hätten. «Dies war in wenigen Fällen mit einer tempo­rä­ren Einschrän­kung im Erhebungs­un­ter­stüt­zungs­sys­tem verbun­den, die nach Bekannt­wer­den behoben wurden», führte das Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um weiter aus.

Noch stimmt der Zeitplan

Nach Beschwer­den über Software-Proble­me hatte das Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um im Juli einge­räumt, «bei einzel­nen Funktio­na­li­tä­ten in der Software zur Erhebungs­un­ter­stüt­zung» sei es punktu­ell zu Einschrän­kun­gen gekom­men. Der Zeitplan des Zensus sei dadurch aber nicht gefährdet.

Der CDU-Abgeord­ne­te Philipp Amthor kündig­te an: «Als CDU/C­SU-Bundes­tags­frak­ti­on werden wir dafür Sorge tragen, dass alle relevan­ten Abläu­fe nach dem Ende der Volks­zäh­lung und nach der Auswer­tung der Ergeb­nis­se einer sehr gründ­li­chen Analy­se mit allen betei­lig­ten Stellen unter­zo­gen werden.»

Proble­ma­tisch findet der Sprecher der Unions­frak­ti­on für Staats­mo­der­ni­sie­rung auch, dass viele Immobi­li­en­ei­gen­tü­mer paral­lel zum Zensus weite­re Post mit der Auffor­de­rung zur Grund­steu­er­erklä­rung erhal­ten haben. «Das ist wenig bürger­freund­lich und sorgt natür­lich bei einigen für Verwir­rung, zumal teilwei­se ähnli­che Daten von den Behör­den abgefragt werden», kriti­sier­te er. Die Bundes­re­gie­rung hätte Zensus und Grund­steu­er­erhe­bung zeitlich besser aufein­an­der abstim­men müssen.