Weil der Bote an der Grenze angege­ben hatte, keine anmel­de­pflich­ti­ge Ware dabei zu haben, wurde gegen ihn ein Straf­ver­fah­ren wegen versuch­ter Steuer­hin­ter­zie­hung einge­lei­tet. Außer­dem sind Einfuhr­ab­ga­ben und Sicher­heits­leis­tun­gen in Höhe von 12 000 Euro fällig. Das laut Zoll etwa 30 Mal 25 Zenti­me­ter große Gemäl­de zeigt eine Landschaft und wurde bis zur Zahlung sichergestellt.