Die Frau hatte mit ihren drei Kindern am 23. Juni ein Freizeit­bad in Albstadt (Zollern­alb­kreis) besucht. Ihre fünfjäh­ri­ge Tochter, die nicht schwim­men konnte, ließ sie der Mittei­lung zufol­ge unbeauf­sich­tigt und ohne Schwimm­hil­fe in einem Becken zurück.

Das Mädchen geriet beim Spielen mit dem Kopf unter Wasser, verlor das Bewusst­sein und sank zu Boden. Wenige Minuten später wurde es durch eine andere Besuche­rin entdeckt und aus dem Becken gebor­gen. Trotz sofor­ti­ger Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men starb die Fünfjäh­ri­ge am Folge­tag im Kranken­haus. Die Mutter wird nun wegen des Verdachts der fahrläs­si­gen Tötung angeklagt.