STUTTGART (dpa/lsw) — Der Handels­ver­band Baden-Württem­berg (HBW) hat die neue Corona-Verord­nung teilwei­se als zu streng kriti­siert. In der sogenann­ten Alarm­stu­fe seien die Vorga­ben ein schwe­rer Schlag für die ohnehin schon angeschla­ge­nen Händle­rin­nen und Händler im Land, teilte ein Sprecher des Verbands am Donners­tag in Stutt­gart mit. Der Verband begrü­ße es aber, dass es in der Basis- und der Warnstu­fe keine Einschrän­kun­gen für den Handel gibt.

Die Kontroll­pflicht für den Einzel­han­del sei dagegen weder finan­zi­ell noch perso­nell stemm­bar, hieß es. Der Verband verweist auf den Minis­ter­prä­si­den­ten von Schles­wig-Holstein, Daniel Günther (CDU), der davon gespro­chen habe, dass die 3G-Regel im Einzel­han­del oder auch im ÖPNV nicht prakti­ka­bel sei.

Es sei unver­ständ­lich, dass die baden-württem­ber­gi­sche Landes­re­gie­rung hier eine andere Auffas­sung vertre­te, teilte die HBW-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Sabine Hagmann mit. Die Kontroll­pflicht müsse weiter in öffent­li­cher Hand bleiben.

Im Südwes­ten gelten seit diesem Donners­tag stren­ge­re Corona-Regeln. Nach dem neuen System gilt derzeit die so genann­te Basis­stu­fe. Die Warnstu­fe wird ausge­ru­fen, sobald 250 Inten­siv­bet­ten mit Covid-19-Patien­ten belegt sind oder 8 von 100.000 Einwoh­nern inner­halb von sieben Tagen mit Corona-Sympto­men in eine Klinik einge­lie­fert wurden. Dann haben Ungeimpf­te nur noch mit negati­vem PCR-Test Zugang zu bestimm­ten öffent­li­chen Berei­chen. Ein Antigen­test reicht nicht mehr.

Stufe drei — die Alarm­stu­fe — gilt, sobald 390 Covid-19-Patien­ten auf Inten­siv­sta­tio­nen behan­delt werden oder die sogenann­te Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpf­te gar keinen Zutritt mehr zu Restau­rants, Kultur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen. Ob die Nachwei­se von Geimpf­ten, Genese­nen oder Getes­te­ten vorlie­gen, müssen die Händler selbst kontrollieren.