Um die Frau abzuho­len, wurde deren 38-Jähri­ger Lebens­ge­fähr­te verstän­digt. Die Beamten belehr­ten ihn, dass er den Schlüs­sel des Pkw nicht an seine Lebens­ge­fähr­tin weiter­ge­ben dürfe, da diese ja keinen Führer­schein habe. Das schien bei dem Pärchen auch angekom­men zu sein. Die Polizei­strei­fe fuhr weiter. Die Beamten mussten aller­dings den Rastplatz Seeha­mer See nochmals passie­ren, um auf die Autobahn zu kommen — dabei kam ihnen eine halbe Stunde nach der ersten Kontrol­le die 41-Jähri­ge entge­gen — nun am Steuer des Klein­trans­por­ters ihres Lebens­ge­fähr­ten. Dahin­ter fuhr der 38-Jähri­ge im Pkw der Frau.

Zwar hatte sich der Mann daran gehal­ten, der Frau nicht mehr den Pkw-Schlüs­sel zu geben — dennoch muss er sich nun straf­recht­lich wegen Beihil­fe zur erneu­ten Straf­tat seiner Freun­din verant­wor­ten. Diese erhielt eine zweite Anzei­ge wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis. Damit die beiden nicht nochmal in die Versu­chung kämen, nahmen die Beamten ihnen nun den Schlüs­sel des Pkw ab. Der Vorfall ereig­ne­te sich bereits am Freitag.