Nach Angaben der Statis­ti­ker sind Delik­te im Straßen­ver­kehr mit einem Anteil von mehr als 24 Prozent die mit Abstand häufigs­te Straf­ta­ten­grup­pe bei den Verur­tei­lun­gen. Dabei belegen Urtei­le wegen Trunken­heit im Verkehr ohne verletz­te Perso­nen mit 10 225 Fällen einen Spitzenplatz.

In über 5700 Fällen wurden Verkehrs­sün­der im vergan­ge­nen Jahr verur­teilt, weil sie ohne gülti­gen Führer­schein mit einem Kraft­fahr­zeug gefah­ren waren. Auch das unerlaub­te Entfer­nen vom Unfall­ort mit insge­samt 5105 Urtei­len und die fahrläs­si­ge Körper­ver­let­zung im Straßen­ver­kehr gehören mit 2946 Richter­sprü­chen zu den Fällen, die vom Statis­ti­schen Landes­amt genannt werden.

«Verur­tei­lun­gen wegen Straßen­ver­kehrs­de­lik­ten sind mit einem Anteil von 83,5 Prozent mit deutli­chem Abstand von Männern dominiert», heißt es weiter­hin von den Statis­ti­kern. Insge­samt seien im vergan­ge­nen Jahr 22 405 Männer und 4432 Frauen wegen Delik­ten im Straßen­ver­kehr verur­teilt worden.