Der Zug erfass­te den Mann trotz einge­lei­te­ter Schnellbremsung.

Die Bundes­po­li­zei weist in diesem Zusam­men­hang darauf hin, dass Aufent­hal­te im Gleis­be­reich lebens­ge­fähr­lich sind. Die weiße Linie an Bahnstei­gen markiert den Sicher­heits­ab­stand zum Gleis. Ein Aufent­halt zwischen Bahnsteig­kan­te und der weißen Linie ist verbo­ten. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrich­tung oft erst sehr spät wahrge­nom­men werden. Selbst bei einer sofort einge­lei­te­ten Notbrem­sung kommen Züge erst nach mehre­ren hundert Metern zum Halt (Der Brems­weg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter).