WANGEN — Nachdem ein 45-jähriger am Samstagabend zunächst in einem Lebensmittelgeschäft aufgefallen war, da er sich weigerte einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und auf seine ärztliche Befreiung verwies, lief dieser kurze Zeit später beim Polizeirevier Wangen auf und wollte sich darüber beschweren, dass er des Geschäftes verwiesen wurde.
Auch hier weigerte er sich einen MNS aufzuziehen und verwies wiederum auf seine ärztliche Befreiung, ohne jedoch das Attest vorzuzeigen. Er wird nun wegen eines Verstoßes gegen die CoronaVO zur Anzeige gebracht.