Das Corona­vi­rus verbrei­tet sich weiter — und manche Berli­ner Bezir­ke gehören zu den aktuel­len Hochbur­gen. Bundes­tags­prä­si­dent Schäub­le verschärft die Regeln für das Parlament.

«Der Bundes­tags­prä­si­dent hat sich entschie­den, eine allge­mei­ne Masken­pflicht im Parla­ment anzuord­nen, weil die Entwick­lung der Sars-CoV2-Pande­mie weiter­hin sehr ernst zu nehmen ist», teilte die Parla­ments­ver­wal­tung am Montag in Berlin mit. Die Anord­nung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Bislang galt für den Bundes­tag nur eine Empfeh­lung zum Masken­tra­gen. Teile der Haupt­stadt überschrei­ten aktuell die Schwel­le von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner binnen sieben Tagen, die für ein inner­deut­sches Risiko­ge­biet gilt.

Die Masken­pflicht gelte «für alle Räume, einschließ­lich des Plenar­saals, der Sitzungs­sä­le und Bespre­chungs­räu­me, sowie für alle Verkehrs­flä­chen und Aufzugs­an­la­gen der Gebäu­de», teilte der Bundes­tag mit. Den Fraktio­nen werde dringend empfoh­len, entspre­chen­de Regelun­gen auch für ihre Räumlich­kei­ten zu erlassen.

Die Mund-Nasen-Bedeckung könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Bespre­chungs­raum oder im Plenar­saal befin­de, so der Bundes­tag — voraus­ge­setzt, man hat mindes­tens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Redner­pult und an Saalmi­kro­pho­nen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsi­den­tin­nen und Präsi­den­ten, die eine Sitzung leiten.

Wer mit einem ärztli­chen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schut­zes für ihn nicht zumut­bar ist, kann demnach auf ein Visier ausweichen.

«In den Büroräu­men und am Arbeits­platz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum allei­ne genutzt oder der Mindest­ab­stand von 1,50 Metern zu anderen Perso­nen einge­hal­ten werden kann oder eine geeig­ne­te Abtren­nung zu anderen Plätzen vorhan­den ist», teilte der Bundes­tag mit.

Verstö­ße können den Angaben zufol­ge mit einem Zwangs­geld von bis zu 25 000 Euro oder einer Geldbu­ße von bis zu 5000 Euro geahn­det werden.