PFULLENDORF — Autofah­rer in Pfullen­dorf können ihre Parkschei­ne auf allen gebüh­ren­pflich­ti­gen Parkplät­zen beim Seepark und im Parkhaus Stadt­mit­te der Stadt­wer­ke ab sofort auch mit dem Smart­phone lösen.

„Mit der Umrüs­tung unserer Parkschein­au­to­ma­ten beim Seepark auf bargeld­lo­se Zahlungs­wei­sen haben wir uns entschie­den, auch das Handy-Parken einzu­füh­ren“, sagt Manuel Oberdor­fer, Ordnungs­amts­lei­ter der Stadt Pfullen­dorf. „Wer seinen Parkschein per App löst, hat den Automa­ten auch unter­wegs dabei und kann seine Parkzeit im Rahmen der Höchst­park­dau­er verlän­gern“, ergänzt Jörg-Arne Bias, Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke Pfullendorf.

Koope­ra­ti­ons­part­ner bei der App für das digita­le Parken ist das Unter­neh­men Parks­ter. Es vermark­tet Lösun­gen zur Parkraum­ver­wal­tung für Städte und Gemein­den, Touris­mus­ver­bän­de, Immobi­li­en­be­wirt­schaf­ter und Parkraum­be­trei­ber sowie Model­le für Unter­neh­men zur Parkge­büh­ren­ab­rech­nung von Außen­dienst- und mobilen Mitar­bei­tern. Parks­ter wurde 2010 in Schwe­den gegrün­det und ist seit 2018 mit einer Tochter­ge­sell­schaft auch in Deutsch­land am Markt aktiv.

So funktio­niert das Smartphone-Parken

Der Autofah­rer benötigt für das Lösen eines digita­len Parkscheins die Parks­ter App auf seinem Smart­phone. Die App ist für Android-Endge­rä­te auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kosten­los erhält­lich. Für den Parkvor­gang gibt der Autofah­rer sein Kennzei­chen und die Parkdau­er in der App auf seinem Smart­phone ein. Klarer Pluspunkt des digita­len Parkscheins gegen­über seinem gedruck­ten Kolle­gen: Der Autofah­rer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchst­park­dau­er verlän­gern. Kein Grund mehr also, ein Knöll­chen zu fürch­ten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Warte­zim­mer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digita­len Parkschein vorzei­tig und spart so unnöti­ge Parkgebühren.

Urlau­ber mit Wohnmo­bil können ihre Stell­platz­ti­ckets auf dem Wohnmo­bil­stell­platz ab sofort ebenfalls mit der Parks­ter App lösen.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrie­ben, digita­les Parken möglichst einfach, trans­pa­rent und kunden­freund­lich zu machen“, so Patrik Lundberg, Geschäfts­füh­rer bei der Parks­ter Deutsch­land GmbH. Er betont, dass mit der Parks­ter App keine höheren Parktari­fe anfal­len. „Wer privat mit der Parks­ter App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkau­to­ma­ten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofah­rer in der App optio­na­le Zusatz­diens­te, wie ein gemein­sa­mes Famili­en­kon­to, an.“

Die Einga­be sensi­bler Konto­da­ten in der App ist nicht erfor­der­lich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kredit­kar­te. Der Autofah­rer erhält hierzu von Parks­ter per Post oder E‑Mail eine monat­li­che Rechnung, die detail­liert seine Parkvor­gän­ge auflistet.

Der Autofah­rer kann festle­gen, ob er diese Rechnung per Mail (kosten­frei, vorein­ge­stellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhal­ten will.

„Schwarz­par­ken“ lohnt nicht

Und wie wird der digita­le Parkschein kontrol­liert? Die kommu­na­le Verkehrs­über­wa­chung kann alle über die Parks­ter App gelös­ten Parkschei­ne in Echtzeit einse­hen. Deren Mitar­bei­ter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.