BERLIN (dpa) — Wer noch nicht gelie­fert hat, muss sich bei der Grund­steu­er­erklä­rung nun sputen. Wer nicht liefert, soll ein Erinne­rungs­schrei­ben bekom­men — erst einmal.

Die Frist zur Abgabe der Grund­steu­er­erklä­rung endet an diesem Diens­tag. Viele Immobi­li­en­be­sit­zer müssen noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklä­rung bis zum Sonntag ab, wie ein Sprecher des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums sagte.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schlep­pen­den Eingangs der Grund­steu­er­erklä­run­gen bei den Finanz­be­hör­den die Abgabe­frist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlän­gert. Eine erneu­te Frist­ver­län­ge­rung gibt es nicht, wie mehre­re Länder­ver­tre­ter deutlich gemacht hatten. Mit Ablauf der Frist werden die Finanz­äm­ter zunächst Erinne­rungs­schrei­ben verschi­cken, hieß es.

Falls Immobi­li­en­be­sit­zer die Abgabe­frist nicht einhal­ten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Frist­ver­län­ge­rung beim zustän­di­gen Finanz­amt beantra­gen. Eine Frist­ver­län­ge­rung komme in der Regel nur in begrün­de­ten Einzel­fäl­len in Betracht, heißt es in einem «Steuer­chat­bot» auf einer Seite der Finanz­ver­wal­tun­gen der Länder. Das Verbrau­cher­por­tal «Finanz­tip» empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Frist­ver­län­ge­rung besteht.

Wer auf ein Erinne­rungs­schrei­ben nicht reagiert, muss mit einem Verspä­tungs­zu­schlag rechnen, den das örtli­che Finanz­amt festle­ge, wie etwa ein Sprecher von Mecklen­burg-Vorpom­merns Finanz­mi­nis­ter Heiko Geue (SPD) sagte.

Neube­wer­tung von 36 Millio­nen Grundstücken

«Finanz­tip» empfahl, spätes­tens nach Erhalt einer Erinne­rung vom Finanz­amt sollten Immobi­li­en­be­sit­zer aktiv werden. Danach drohe ein Verspä­tungs­zu­schlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umstän­den ein Zwangs­geld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangs­geld bedeu­te, die Abgabe solle erzwun­gen werden. Werde die Erklä­rung dann immer noch nicht abgege­ben, werde das Finanz­amt eine Schät­zung des Grund­steu­er­werts vorneh­men, die «sehr sicher» nicht zuguns­ten des Immobi­li­en­be­sit­zers ausfal­len werde.

Ab 2025 soll die neue Grund­steu­er-Berech­nung gelten. Das hatte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­dert, denn zuletzt kalku­lier­ten die Finanz­äm­ter den Wert einer Immobi­lie auf Grund­la­ge völlig veral­te­ter Daten, von 1935 in Ostdeutsch­land und von 1964 in Westdeutsch­land. Für die Neube­rech­nung müssen jetzt fast 36 Millio­nen Grund­stü­cke neu bewer­tet werden. Die Steuer­be­hör­den brauchen von allen Eigen­tü­mern Daten, selbst wenn sie nur einen Klein­gar­ten besit­zen. Meist geht es um die Grund­stücks- und Wohnflä­che, die Art des Gebäu­des, Baujah­re und den sogenann­ten Bodenrichtwert.

Nachsicht bei Frist­ver­let­zun­gen gefordert

Für die Kommu­nen ist die Grund­steu­er eine der wichtigs­ten Einnah­me­quel­len. Wie viel Grund­steu­er die einzel­nen Eigen­tü­mer ab 2025 tatsäch­lich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen­blei­ben. Denn das hängt entschei­dend von den sogenann­ten Hebesät­zen der Gemein­den ab.

Der FDP-Finanz­ex­per­te Markus Herbrand forder­te die Länder auf, bei Frist­ver­let­zun­gen nachsich­tig zu sein. «Angesichts der bei weitem noch nicht vollstän­di­gen Unter­la­gen appel­lie­ren wir an die Bundes­län­der, auch nachträg­li­che Einsen­dun­gen zu ermög­li­chen und kulant mit Frist­ver­let­zun­gen umzuge­hen», sagte der finanz­po­li­ti­sche Sprecher der FDP-Bundes­tags­frak­ti­on dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutschland.