Zehntau­sen­de Menschen im Südwes­ten können sich während der ereig­nis­ar­men Corona-Zeit wieder mit Lesestoff einde­cken: Nach fast drei Wochen coronabe­ding­ter Schlie­ßung dürfen nicht nur wissen­schaft­li­che, sondern auch öffent­li­che Biblio­the­ken einen Abhol­ser­vice für ihre Nutzer anbie­ten. Dies teilte der Städte­tag am Mittwoch in Stutt­gart mit. In der aktuel­len Corona­ver­ord­nung ist dieser Dienst zwar nur bei wissen­schaft­li­chen Biblio­the­ken und Archi­ven ausdrück­lich vorge­se­hen. «Ein Verbot des Abhol­ser­vice für städti­sche Biblio­the­ken wäre aber nicht vermit­tel­bar, weil praktisch alle Biblio­the­ken sowohl wissen­schaft­li­che als auch Werke für den priva­ten Lesege­nuss anbie­ten», erläu­ter­te Städte­tags­de­zer­nent Norbert Brugger am Mittwoch in Stuttgart.

Sein Verband und der Landes­ver­band der Biblio­the­ken hatten sich beim Sozial­mi­nis­te­ri­um erfolg­reich für eine Gleich­be­hand­lung aller Biblio­the­ken eingesetzt.

Zudem bestehe durch das Homeschoo­ling eine vermehr­te Nachfra­ge bei den Biblio­the­ken, argumen­tier­te Brugger. Er verwies auch auf die kürzlich grund­sätz­lich eröff­ne­te Möglich­keit für das Anbie­ten eines Abhol­ser­vices («Click and Collect») im Einzelhandel.

Nach Gesprä­chen mit dem Sozial­mi­nis­te­ri­um habe letzte­res einge­lenkt und werde nun die Regelungs­lü­cke in der Verord­nung schlie­ßen. Eine Klarstel­lung solle voraus­sicht­lich bei der nächs­ten Änderung der Corona­ver­ord­nung erfol­gen, sagte Brugger.

Andrea Krieg, Landes­ge­schäfts­füh­re­rin des Deutschen Biblio­theks­ver­ban­des, berich­te­te über Beschwer­den aus den Reihen der 356 000 Nutzer in Baden-Württem­berg. Für diese haben sie die frohe Botschaft: «Sie können ab sofort Bücher bestel­len.» Für die Beschäf­tig­ten in den Biblio­the­ken bestehe jetzt Rechts­si­cher­heit. Dem Verband sind 400 Biblio­the­ken im Südwes­ten angeschlossen.