SIGMARINGEN — Mit in Kraft treten des abgeän­der­ten Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes gelten für den Stadt­bus­ver­kehr neue Regelungen.

Fahrgäs­te sind, sofern keine Ausnah­me­re­ge­lung greift, zum Tragen einer FFP-2-Maske verpflich­tet. Ausdrück­lich sei erwähnt, dass eine medizi­ni­sche OP-Maske nicht mehr gestat­tet ist und Fahrgäs­ten mit einer solchen Maske deshalb die Beför­de­rung verwehrt wird.

Eine solche Maske darf im Stadt­bus nur noch vom Kontroll- bzw. Service­per­so­nal getra­gen werden, wenn diese Kontakt zu den Fahrgäs­ten haben. Das Fahrper­so­nal ist hiervon ausgenommen.

Die Stadt­wer­ke Sigma­rin­gen danken für Ihr Verständnis.