BERLIN (dpa) — Die Zahlen der Corona-Neuin­fek­tio­nen steigen auch in Deutsch­land rasant an. Die Klini­ken stoßen allmäh­lich an ihre Belas­tungs­gren­zen. Was wird aus der medizi­ni­schen Versor­gung der Bevölkerung?

Bei weiter so rasant steigen­den Corona-Infek­ti­ons­zah­len sieht die Ärzte­or­ga­ni­sa­ti­on Marbur­ger Bund die Klini­ken bereits in wenigen Tagen an ihrer Belastungsgrenze.

«Spätes­tens Anfang Febru­ar wird es in den Kranken­häu­sern deutsch­land­weit sehr eng werden, wenn die Infek­ti­ons­zah­len weiter­hin in diesem Tempo steigen», sagte die Vorsit­zen­de Susan­ne Johna den Zeitun­gen der Funke Medien­grup­pe. Dabei gehe es nicht nur um steigen­de Patien­ten­zah­len. «Wir erwar­ten, dass in den kommen­den Wochen sehr viele Beschäf­tig­te des ärztli­chen und pflege­ri­schen Perso­nals ausfal­len werden, weil sie sich infiziert haben und in Isola­ti­on müssen.» Das gelte für den ambulan­ten Versor­gungs­be­reich genau­so wie für den stationären.

«Das Perso­nal ist der Engpass.»

Weiter steigen­de Infek­ti­ons­zah­len könnten dazu führen, «dass die Versor­gung der Bevöl­ke­rung nicht mehr dem üblichen Standard entspre­chen wird», sagte Johna. Anders als in der ersten Pande­mie­wel­le gehe es jetzt nicht mehr um zu wenig Technik oder zu wenige Beatmungs­ge­rä­te. «Das Perso­nal ist der Engpass.»

Auch der Bundes­ver­band priva­ter Anbie­ter sozia­ler Diens­te warnt angesichts der sich verschär­fen­den Perso­nal­not bei Pflege­kräf­ten vor einer Gefähr­dung der Versor­gung. Ihr Präsi­dent Bernd Meurer sagte der «Welt am Sonntag»: «Ohne zusätz­li­che Kräfte — ob von der Bundes­wehr oder aus dem Katastro­phen­schutz — drohen erheb­li­che Gefah­ren für die Versor­gung.» Die Belas­tungs­gren­zen seien erreicht und weite­re Perso­nal­aus­fäl­le nicht mehr verkraft­bar. Der Verband vertritt 12 000 Pflege­hei­me und sozia­le Dienste.

Die Caritas Alten­hil­fe, die 72 Senio­ren­ein­rich­tun­gen in drei Bundes­län­dern betreibt, forder­te eine Ausset­zung der Impfpflicht für das Pflege­per­so­nal. «Angesichts der relativ milden Verläu­fe durch die Omikron-Varian­te und der aktuel­len Perso­nal­ver­knap­pung ist eine Impfpflicht für Beschäf­tig­te in Pflege­ein­rich­tun­gen nicht mehr vertret­bar und muss ausge­setzt werden, bis es eine Entschei­dung zur allge­mei­nen Impfpflicht gibt», sagte eine Spreche­rin der Zeitung. Bis zum 15. März müssen Beschäf­tig­te in Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tun­gen laut Bundes­ge­setz einen Nachweis über eine abgeschlos­se­ne Impfung, einen Genese­nen­nach­weis oder ein ärztli­ches Attest ihrer Nicht-Impfbar­keit vorlegen.