LINDAU – Am vergan­ge­nen Wochen­en­de (10./11. Oktober) hat die Bundes­po­li­zei am Grenz­über­gang Hörbranz zwei mutmaß­li­che Schleu­sun­gen verei­telt. Die insge­samt sieben afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen versuch­ten jeweils mit dem Fernbus aus Itali­en nach Deutsch­land zu gelan­gen. Die Migran­ten mussten schließ­lich nach Öster­reich zurück.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten am Sonntag­mor­gen eine 33-jähri­ge afgha­ni­sche Busrei­sen­de mit ihren vier Kindern im Alter zwischen neun und fünfzehn Jahren. Die Afgha­nin legte dazu Reise­päs­se sowie italie­ni­sche Visa, welche jedoch nur noch bis Anfang Novem­ber und für einen maximal dreimo­na­ti­gen touris­ti­schen Aufent­halt gültig waren, vor. Angaben zu ihrem Reise­ziel und ‑zweck konnte die Frau nicht machen. Sie äußer­te nur, dass sie einige Jahre in Deutsch­land bleiben möchte. Die Mutter sowie die straf­mün­di­ge Tochter erhiel­ten Anzei­gen wegen versuch­ter unerlaub­ter Einrei­se. Die Frau muss sich zudem wegen versuch­ten Einschleu­sens verant­wor­ten. Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Kempten musste die Beschul­dig­te zudem eine Sicher­heits­lei­tung von 500 Euro sowie für die Kosten der Rückfüh­rung weite­re 75 Euro leisten.

Bereits am Samstag­mor­gen kontrol­lier­te die Lindau­er Bundes­po­li­zei ein busrei­sen­des Ehepaar. Die beiden Afgha­nen wiesen sich hierzu mit gülti­gen Reise­päs­sen sowie griechi­schen Aufent­halts­ti­teln für anerkann­te Asylsu­chen­de, die für einen dreimo­na­ti­gen touris­ti­schen Kurzauf­ent­halt in Deutsch­land berech­ti­gen, aus. Der 31-Jähri­ge gab gegen­über den Polizis­ten an, dass das Reise­ziel Frankfurt/Main sei, um dort für einen Monat einen Lands­mann zu besuchen. Zur Finan­zie­rung der Reise habe er von seinem Bekann­ten 2.300 Euro erhal­ten. Rückfahr­ti­ckets oder Bankkar­ten führte das Paar nicht mit. Die 24-jähri­ge Ehefrau gab außer­dem an, dass sie gern in Deutsch­land bleiben wollen. Auf Vorhalt gab der Ehemann letzt­lich zu, dass es in Griechen­land keine medizi­ni­sche Versor­gung für Flücht­lin­ge gebe und er ein Leiden an seinen Füßen hätte, weshalb er sich in Deutsch­land ärztlich behan­deln lassen wolle. Der besag­te Bekann­te hätte die beiden Afgha­nen zunächst bei sich beherbergt.

Die Bundes­po­li­zis­ten konnten durch weite­re Recher­chen den mutmaß­li­chen Schleu­ser, einen in Deutsch­land als Flücht­ling anerkann­ten Afgha­nen ausfin­dig machen. Der 23-Jähri­ge erhält nun eine Anzei­ge wegen versuch­ten Einschleu­sens. Die Polizis­ten zeigten das Ehepaar aufgrund des Versuchs der unerlaub­ten Einrei­se und den 23-jähri­gen Bekann­ten des Mannes wegen Beihil­fe an. Zudem beschlag­nahm­ten die Beamten nach Rückspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Kempten und auf richter­li­che Anord­nung das Handy sowie 2.000 Euro als Beweismittel.