BERLIN (dpa) — Im Streit über die Steuern auf Dienst­wa­gen prallen politi­sche Grund­über­zeu­gun­gen aufein­an­der. Grüne und FDP haben sich festge­fah­ren — und die Indus­trie bangt um einen wichti­gen Absatzmarkt.

Für Chris­ti­an Lindner ähnelt es einem Klassen­kampf: «Linkes Framing» sei es, wenn Koali­ti­ons­part­ner von einem Dienst­wa­gen­pri­vi­leg sprächen, sagte der Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter neulich. Eine manipu­la­ti­ve Wortwahl, die bei den Menschen das Gefühl erzeu­gen solle, etwas gehe nicht mit rechten Dingen zu. Tatsäch­lich haben vor allem die Grünen Bauch­schmer­zen mit der pauscha­len Besteue­rung von Dienst­wa­gen, die sie in vielen Fällen für Sprit­fres­ser halten. Lindner kann dagegen kein Privi­leg erken­nen, er spricht von einer Steuer-Vereinfachung.

So weit, so bekannt. Jetzt aber haben die Grünen als Kompro­miss vorge­schla­gen, die pauscha­le Besteue­rung stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs zu koppeln — und so Zusatz­ein­nah­men zu generie­ren, mit denen etwa ein Nachfol­ger für das 9‑Euro-Ticket bezahlt werden könnte. Der koali­ti­ons­in­ter­ne Streit um die Dienst­wa­gen ist seitdem neu entbrannt. So sehr, dass man im Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um betont, es gebe keinen «Deal» der zustän­di­gen Minis­ter, dass die umstrit­te­ne Regelung bestehen bleibe. Zuvor hatte das «Handels­blatt» von einer solchen Abspra­che zwischen Wirtschafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grüne), Finanz­mi­nis­ter Lindner und Verkehrs­mi­nis­ter Volker Wissing (beide FDP) berich­tet. Worum genau gestrit­ten wird:

Wie sehen die steuer­li­chen Regelun­gen aktuell aus?

Wer seinen Firmen­wa­gen auch privat nutzt, hat einen sogenann­ten geldwer­ten Vorteil, der versteu­ert werden muss. Wer kein Fahrten­buch führen will, kann die sogenann­te Ein-Prozent-Regel nutzen. Für jeden Monat setzt man dabei ein Prozent des Brutto­lis­ten­prei­ses des Fahrzeugs an. Fährt man einen Dienst­wa­gen mit Listen­preis 50.000 Euro, beträgt der geldwer­te Vorteil damit 500 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag zahlt man dann Steuern.

Steuer­lich besser­ge­stellt werden Elektro­au­tos: Bei reinen Elektro­fahr­zeu­gen, die nicht teurer als 60.000 Euro sind, müssen nur 0,25 Prozent des Brutto­lis­ten­prei­ses angesetzt werden. Für teure­re Elektro­au­tos und Plug-in-Hybri­de sind es 0,5 Prozent. Unter­neh­men können den Kauf von Dienst­wa­gen zudem von der Steuer absetzen.

Warum gibt es Kritik daran?

Das Umwelt­bun­des­amt sieht in der Regelung eine umwelt­schäd­li­che Subven­ti­on. Der tatsäch­li­che geldwer­te Vorteil sei vielfach höher als ein Prozent, heißt es in einer Analy­se. Zumal das Tanken oft der Arbeit­ge­ber bezahlt. Die steuer­li­chen Vergüns­ti­gun­gen für Dienst­wa­gen verrin­ger­ten zudem den Anreiz, öffent­li­che Verkehrs­mit­tel zu verwen­den, so das Umwelt­bun­des­amt. Bezogen auf 2018 und die damals gelten­de Regelung ergebe sich eine Subven­tio­nie­rung von mindes­tens 3,1 Milli­ar­den Euro. Dieses Geld würden die Grünen lieber zur Finan­zie­rung eines günsti­gen Nahver­kehrs­ti­ckets nutzen.

Die «Wirtschafts­wei­se» Veroni­ka Grimm spricht sich ebenfalls für eine Abschaf­fung der Pauschal­be­steue­rung aus. «Das würde dem Staat zusätz­li­che Mittel besche­ren, ungefähr im Rahmen von drei Milli­ar­den Euro», sagte sie dem Bayeri­schen Rundfunk. Damit könne der Staat Fahrprei­se senken und den Nahver­kehr attrak­ti­ver machen. Der ökolo­gi­sche Verkehrs­club Deutsch­land hält die pauscha­le Besteue­rung ebenfalls für veral­tet und spricht von einem enormen Steuer­pri­vi­leg. «Es profi­tie­ren davon vor allem Besser­ver­die­nen­de. Ein Dienst­wa­gen ist viel günsti­ger, als wenn man ihn sich privat kaufen würde», sagt Exper­te Micha­el Müller-Görnert.

Was sagen die Befür­wor­ter der Pauschalbesteuerung?

Finanz­mi­nis­ter Lindner verweist auf Studi­en und Recht­spre­chung, nach denen die pauscha­le Besteue­rung keinen Steuer­vor­teil mit sich bringe. Es hande­le sich vor allem um eine steuer­li­che Verein­fa­chung, die es den Nutze­rin­nen und Nutzern erspa­re, ein Fahrten­buch zu führen. Würde die Regelung abgeschafft, kämen für den Staat keine nennens­wer­ten Mehrein­nah­men raus.

Was schla­gen die Grünen vor — und was halten die Koali­ti­ons­part­ner davon?

Die Frakti­ons­chefin der Grünen im Bundes­tag, Katha­ri­na Dröge, hat vorge­schla­gen, die steuer­li­che Behand­lung an die Emissio­nen zu koppeln. Das könne Anrei­ze zum Klima­schutz und Energie­spa­ren setzen. «Das heißt: Je umwelt­freund­li­cher ein Dienst­wa­gen ist, desto besser wirkt sich das für Unter­neh­men und Mitar­bei­ten­de aus», sagte sie dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land. Lindner reagier­te prompt und beton­te: Die Klima­wir­kung werde ja bereits berück­sich­tigt, denn Hybrid- und Elektro­au­tos würden geför­dert. Damit kämen klima­freund­li­che Fahrzeu­ge in die Flotte als Neuwa­gen, die später günsti­ge­re Gebraucht­wa­gen seien. Die SPD hält sich in dem Streit der restli­chen Koali­ti­ons­part­ner bisher auffal­lend zurück.

Was bedeu­tet das alles für die Automobilbranche?

Befür­wor­ter der bishe­ri­gen Regelung weisen auf die große Bedeu­tung für die deutsche Automo­bil­in­dus­trie hin. Firmen- und Dienst­wa­gen würden zu großen Teilen in Deutsch­land produ­ziert, sagt der Branchen­ex­per­te Ferdi­nand Dudenhöf­fer. Damit verbun­den sei eine erheb­li­che Wertschöp­fung bei Zulie­fe­rern und Autobau­ern in Deutsch­land. Dies gilt insbe­son­de­re für die Mittel­klas­se, obere Mittel­klas­se und die Oberklasse.

Firmen­wa­gen sind dem Verband der Automo­bil­in­dus­trie VDA zufol­ge für die deutschen Herstel­ler sehr wichtig. Der deutsche Markt­an­teil habe bei Dienst­wa­gen im vergan­ge­nen Jahr 82 Prozent betra­gen, im Gesamt­markt dagegen nur 68 Prozent. Etwas mehr als jeder dritte neu zugelas­se­ne Pkw war im vergan­ge­nen Jahr ein Dienst­wa­gen. Dabei gilt: Je teurer ein Auto, desto höher ist der Anteil der Firmenwagen.

Ein Teil davon sind die dicken Schlit­ten der Vorstän­de. Dienst­wa­gen, die — Tankkar­te inklu­si­ve — eher als Gehalts­be­stand­tei­le zu verste­hen sind. Doch mehr als 48 Prozent der neu zugelas­se­nen Firmen­wa­gen waren laut VDA auch Kleinst- und Klein­wa­gen, Mini-Vans und Fahrzeu­ge aus der Kompakt- und Mittel­klas­se. Darun­ter fallen dann zum Beispiel auch Autos für den Pflege­dienst oder den Außendienstmitarbeiter.

Der E‑Anteil bei Dienst­wa­gen sei 2021 mit 29 Prozent im Vergleich zum Gesamt­markt (26 Prozent) überdurch­schnitt­lich hoch gewesen. «Weil es für Unter­neh­men und Mitar­bei­ter attrak­tiv ist, regel­mä­ßig neue Fahrzeu­ge zu bestel­len, gehen diese wenige Jahre später als Gebraucht­wa­gen in den Markt», so VDA-Präsi­den­tin Hilde­gard Müller. «Gerade auf dem Weg in die Elektro­mo­bi­li­tät wäre es ein großer Fehler an der Dienst­wa­gen­steu­er zu drehen.»

Von Andre­as Hoenig und There­sa Münch, dpa