In ihrer Erklärung schilderte die Seniorin das zunehmend schlechte Verhältnis zu ihrem lange geschiedenen Ex-Mann. Die Ehe der beiden hielt demnach keine fünf Jahre. Trotzdem sei sie mit ihrem früheren Mann in ein Haus gezogen, das Zusammenleben beschrieb sie als Zweckgemeinschaft. Der 73-Jährige habe sie aus dem Haus werfen wollen.
Das habe Existenzängste bei der Seniorin ausgelöst, weil sie nicht gewusst habe, wo sie sonst leben könne, hieß es in der Erklärung. Das Verhältnis der Angeklagten zur gemeinsamen Tochter mit dem Ex-Mann sowie zwei Söhnen aus weiterer Ehe sei schwierig, und auch Freunde habe sie nicht gehabt. Aus Angst davor, auf der Straße zu stehen, habe sie zum Fleischerhammer gegriffen, den Mann ein Mal damit auf den Kopf geschlagen — ohne den Vorsatz ihn zu töten. An den weiteren Ablauf habe sie keine Erinnerungen.
Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von mehreren Schlägen mit dem Fleischerhammer aus. Nachdem der 73-Jährige diese wider Erwarten überlebt habe, soll er den Notruf gewählt haben. Das Gericht spielte eine rund sechsminütige Aufnahme des Telefonats ab. Darin ist zu hören, wie der Mann zunächst schildert, dass seine Frau ihn mit dem Hammer angreift. Auch dass sie ihn anzünden wolle, sagt er in dem Mitschnitt. Und schließlich nur noch «Ich brenne.» Die Feuerwehr barg laut Staatsanwaltschaft die Leiche des 73-Jährigen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger prüfte auf Anfrage des Verteidigers, ob die Seniorin noch verhandlungsfähig ist, und kam zu dem Schluss, dass sie es ist. In dem Gespräch habe die Angeklagte ihm erzählt, dass die Tat aus ihrer Sicht «eine ganz unglückliche Geschichte» sei. Außerdem soll sie beteuert haben: «Ich bin keine Mörderin.» Das Urteil wird Mitte Februar erwartet.