Die Senio­rin hat vor Gericht gestan­den, dass sie ihren Ex-Mann mit einem Fleischer­ham­mer auf den Kopf geschla­gen hat. Der Vertei­di­ger der 86-Jähri­gen verlas am Mittwoch beim Auftakt des Revisi­ons­pro­zes­ses eine entspre­chen­de Erklä­rung. Der Staats­an­walt­schaft Konstanz zufol­ge soll sie den 73-Jähri­gen, als er den Angriff überleb­te, mit Benzin überschüt­tet und angezün­det haben. Dabei fingen auch Teile des Hauses Feuer. Der Mann sei qualvoll gestorben.

Angeklagt ist die Deutsche vor dem Landge­richt Konstanz. Der Revisi­ons­pro­zess findet aber in den Räumen des Amtsge­richts Schwä­bisch Gmünd statt, weil die Beschul­dig­te gesund­heit­lich stark einge­schränkt ist und in der Justiz­voll­zugs­an­stalt in Schwä­bisch Gmünd unter­ge­bracht ist. Die Senio­rin war 2020 schon einmal zu elf Jahren Haft verur­teilt worden wegen Mordes und Brand­stif­tung mit Todes­fol­ge, legte aber Revisi­on ein. Der Bundes­ge­richts­hof hob das Urteil auf, so dass nun neu verhan­delt wird.

In ihrer Erklä­rung schil­der­te die Senio­rin das zuneh­mend schlech­te Verhält­nis zu ihrem lange geschie­de­nen Ex-Mann. Die Ehe der beiden hielt demnach keine fünf Jahre. Trotz­dem sei sie mit ihrem frühe­ren Mann in ein Haus gezogen, das Zusam­men­le­ben beschrieb sie als Zweck­ge­mein­schaft. Der 73-Jähri­ge habe sie aus dem Haus werfen wollen.

Das habe Existenz­ängs­te bei der Senio­rin ausge­löst, weil sie nicht gewusst habe, wo sie sonst leben könne, hieß es in der Erklä­rung. Das Verhält­nis der Angeklag­ten zur gemein­sa­men Tochter mit dem Ex-Mann sowie zwei Söhnen aus weite­rer Ehe sei schwie­rig, und auch Freun­de habe sie nicht gehabt. Aus Angst davor, auf der Straße zu stehen, habe sie zum Fleischer­ham­mer gegrif­fen, den Mann ein Mal damit auf den Kopf geschla­gen — ohne den Vorsatz ihn zu töten. An den weite­ren Ablauf habe sie keine Erinnerungen.

Die Staats­an­walt­schaft geht dagegen von mehre­ren Schlä­gen mit dem Fleischer­ham­mer aus. Nachdem der 73-Jähri­ge diese wider Erwar­ten überlebt habe, soll er den Notruf gewählt haben. Das Gericht spiel­te eine rund sechs­mi­nü­ti­ge Aufnah­me des Telefo­nats ab. Darin ist zu hören, wie der Mann zunächst schil­dert, dass seine Frau ihn mit dem Hammer angreift. Auch dass sie ihn anzün­den wolle, sagt er in dem Mitschnitt. Und schließ­lich nur noch «Ich brenne.» Die Feuer­wehr barg laut Staats­an­walt­schaft die Leiche des 73-Jährigen.

Ein psych­ia­tri­scher Sachver­stän­di­ger prüfte auf Anfra­ge des Vertei­di­gers, ob die Senio­rin noch verhand­lungs­fä­hig ist, und kam zu dem Schluss, dass sie es ist. In dem Gespräch habe die Angeklag­te ihm erzählt, dass die Tat aus ihrer Sicht «eine ganz unglück­li­che Geschich­te» sei. Außer­dem soll sie beteu­ert haben: «Ich bin keine Mörde­rin.» Das Urteil wird Mitte Febru­ar erwartet.