Die Polizei hat noch einmal betont, dass die Ausgangs­be­schrän­kun­gen in Baden-Württem­berg auch in der Silves­ter­nacht gelten. «Damit verbun­den ist außer­dem ein Verbot von Ansamm­lun­gen sowie ein Alkohol- und Böller­ver­bot im öffent­li­chen Raum», teilte das Ulmer Präsi­di­um am Mittwoch mit.

Konkret erlaubt sind Treffen im Priva­ten von maximal fünf Menschen ab 15 Jahren aus bis zu zwei Haushal­ten; Kinder werden nicht mitge­zählt. Zwischen 5 und 20 Uhr ist die Fahrt zu Verwand­ten und Freun­den erlaubt. Nachts darf das Haus nur mit trifti­gem Grund verlas­sen werden — zum Beispiel, wenn man dringend einen Arzt aufsu­chen muss. Die Rückrei­se von einer Silves­ter­fei­er gilt nicht als solcher Grund. Übernach­ten bei Privat­per­so­nen ist aber möglich.

Das Polizei­prä­si­di­um Ulm hat allein am Diens­tag mehr als 50 Verstö­ße gegen die Corona-Verord­nung festge­stellt und mehre­re Anzei­gen geschrie­ben — unter anderem gegen Menschen, die nach 20.00 Uhr zum Zigaret­ten- oder Essen­ho­len unter­wegs waren. Das sei kein trifti­ger Grund, um zu der Zeit in der Öffent­lich­keit unter­wegs zu sein. Bei Verstö­ßen könne ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Verstö­ße seien keine Bagatell­de­lik­te, hieß es in der Mittei­lung. «Vielmehr sind die Regelun­gen zwingend erfor­der­lich, um Menschen­le­ben und die Gesund­heit zu schüt­zen. Jede und jeder Einzel­ne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pande­mie leisten.» Ärger droht daher vor allem jenen, die sich auch von der Polizei nicht beleh­ren lassen und die Regeln weiter­hin missach­ten. In erster Linie gehe es den Beamten darum, die Menschen zu überzeu­gen und zu sensi­bi­li­sie­ren. Sie gingen deshalb mit Augen­maß vor und appel­lier­ten zunächst nur.