STUTTGART (dpa/lsw) — Baden-Württem­berg will Astra­ze­ne­ca weiter­hin nicht wie andere Länder für alle Alters­grup­pen freige­ben. «Auch wenn im Mai mit mehr Impfstoff zu rechnen ist, wird zunächst weiter­hin ein Impfen nach der in der Corona-Impfver­ord­nung des Bundes festge­leg­ten Reihen­fol­ge notwen­dig sein», teilte eine Spreche­rin des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums am Donners­tag mit. «Perspek­ti­visch, wenn gesichert mehr Impfstoff ins Land kommt, werden wir die Priori­sie­rung aufhe­ben können.»

Wie von der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on (Stiko) empfoh­len, könnten Perso­nen aus den Gruppen mit höchs­ter und hoher Priori­tät — etwa Pflege­kräf­te — die das 60. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben und die sich «gemein­sam mit dem impfen­den Arzt nach ärztli­chem Ermes­sen und bei indivi­du­el­ler Risiko­ana­ly­se nach sorgfäl­ti­ger Aufklä­rung für Astra­Ze­ne­ca entschei­den», auch in Baden-Württem­berg in den Arztpra­xen geimpft werden.

Der Impfstoff von Astra­ze­ne­ca ist in drei Bundes­län­dern für alle Alters­grup­pen freige­ge­ben worden: nach Sachsen entschie­den auch Mecklen­burg-Vorpom­mern und Bayern am Donners­tag, die Priori­sie­rung für diesen Impfstoff komplett aufzu­he­ben. Bei Menschen unter 60 Jahren ist aber vor dem Sprit­zen eine ausführ­li­che Beratung durch den Impfarzt notwen­dig. Wegen sehr selte­ner Fälle von Blutge­rinn­seln soll der Astra­ze­ne­ca-Impfstoff in Deutsch­land seit Ende März in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren einge­setzt werden.