TUTTLINGEN — Vorstand, Fachbei­rat und Mitglie­der des Landschafts­er­hal­tungs­ver­ban­des Tuttlin­gen infor­mie­ren sich bei gemein­sa­mer Exkur­si­on über den Biber. Insge­samt 15 Mitglie­der aus unter­schied­li­chen Gremi­en des Landschafts­er­hal­tungs­ver­ban­des Tuttlin­gen folgten der Einla­dung von Geschäfts­füh­rer Thomas Stehle und trafen sich zur gemein­sa­men Exkur­si­on im Bäche­tal bei Möhrin­gen. Thema der Exkur­si­on war der Biber. Der Krähen­bach ist im Landkreis Tuttlin­gen einer der Bäche, in denen sich der Biber vor etwa 12 Jahren zum ersten Mal wieder angesie­delt hat und bot sich daher als ideales Anschau­ungs­ob­jekt an.

Geschäfts­füh­rer Thomas Stehle führte die Teilneh­mer zuerst in die Lebens­wei­se des Bibers ein. An Land ist der Biber eher weniger mobil, deshalb gestal­tet er durch seine Bauak­ti­vi­tä­ten die Umgebung so, dass er größten­teils schwim­mend voran­kommt. Dadurch entsteht mit der Zeit eine Vielfalt an neuen Struk­tu­ren und Habita­ten, die vielen weite­ren gewäs­ser­ge­bun­de­nen Tier- und Pflan­zen­ar­ten ein neues Zuhau­se bieten. Zudem ist der Biber nach deutschem und europäi­schem Recht streng geschützt.

Marie Müller von der Unteren Natur­schutz­be­hör­de des Landkrei­ses Tuttlin­gen berich­te­te indes von natur­schutz­fach­li­chen Zielkon­flik­ten, die durch Biber­ak­ti­vi­tä­ten entste­hen können. Wenn zum Beispiel eine Magere Flach­land­mäh­wie­se, die gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richt­li­ne (FFH) der EU geschützt ist, aufgrund eines Biber­dam­mes überflu­tet und damit in ihrem Erhal­tungs­zu­stand gefähr­det wird, gilt es abzuwä­gen, welchem Schutz­gut Priori­tät einzu­räu­men ist. Dies seien oft keine leich­ten Entschei­dun­gen. Zur Lösung solcher und anderer Konflik­te wird der Biber­be­ra­ter Gunnar Hornstein, der im Auftrag des Regie­rungs­prä­si­di­ums Freiburg arbei­tet, hinzu­ge­zo­gen. Hornstein kommt auch zum Einsatz, wenn es Proble­me mit der angren­zen­den Landnut­zung gibt. Landwir­te, deren Flächen durch einen Biber­stau nicht mehr nutzbar sind, können beispiels­wei­se über die Landschafts­pfle­ge­richt­li­nie einen Ausgleich für die Still­le­gung der Fläche erhal­ten. In Einzel­fäl­len kann auch durch Eingrif­fe am Biber­damm der Wasser­stand gesenkt werden. Aller­dings sind diese Lösun­gen meist nicht langfris­tig, da der Biber ein ausdau­ern­der Baumeis­ter ist.

Janina Hager und Karl-Josef Ettwein vom Wasser­wirt­schafts­amt erläu­ter­ten, dass der Biber aus Sicht des Hochwas­ser­schut­zes einen positi­ven Einfluss hat. Durch die Dämme wird das Wasser zurück­ge­hal­ten und in die Breite verteilt, so dass Abfluss­spit­zen gekappt werden. Es gibt aus wasser­bau­li­cher Sicht aber auch Berei­che, in denen der Biber nicht zu tolerie­ren ist. Hierzu zählen z.B. Regen­rück­hal­te­be­cken, Vorflut­erbe­rei­che von Kläran­la­gen und Ortsla­gen. Siedelt sich der Biber in solchen Berei­chen an, wird im Rahmen des Biber­ma­nage­ments zusam­men mit der unteren Natur­schutz­be­hör­de, dem Biber­be­ra­ter, dem Landschafts­er­hal­tungs­ver­band, dem Wasser­wirt­schafts­amt und den Landnut­zern vor Ort gemein­sam nach einer Lösung gesucht. Bei der Besied­lung von sensi­blen Berei­chen durch den Biber ist es wichtig, frühzei­tig zu reagie­ren, um mögli­che Konflik­te erst gar nicht entste­hen zu lassen.