KONSTANZ — Das Wochen­en­de vom 3. und 4. Oktober 2020 steht in Konstanz ganz im Zeichen verschie­de­ner politi­scher Kundge­bun­gen. Insge­samt sind für das Wochen­en­de 29 Versamm­lun­gen und Demons­tra­tio­nen angemel­det, davon 17 für Samstag und 12 für Sonntag. Insge­samt werden mehre­re Tausend Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer erwar­tet. Die Polizei ist im Einsatz, um sowohl den ungestör­ten Ablauf dieser Versamm­lun­gen als auch die Einhal­tung der Corona-Verord­nung zu gewähr­leis­ten. Die Stadt Konstanz und die Polizei appel­lie­ren an die Teilneh­mer der Veran­stal­tung, sich an die Hygie­ne­vor­schrift der Corona-Verord­nung zu halten.

Ausgangs­punkt der Demons­tra­tio­nen und Versamm­lun­gen bilde­te Anfang Septem­ber die Ankün­di­gung von Seiten der sogenann­ten “Querden­ker”, ihre zentra­le Demons­tra­ti­on für den 3. Oktober von Berlin an den Boden­see zu verla­gern. Ein Teil der Kundge­bun­gen für das Wochen­en­de wurde von Initia­ti­ven angemel­det, die die aktuel­le Politik zur Corona-Präven­ti­on und damit einher­ge­hen­de Einschrän­kun­gen kriti­sie­ren. Der größte Teil der Initia­ti­ven tritt für Themen wie Solida­ri­tät, Verant­wor­tung in Zeiten der Corona-Krise und den Kampf gegen Antise­mi­tis­mus ein. Die Kundge­bun­gen finden sowohl rechts­rhei­nisch als auch links­rhei­nisch statt. Schwer­punk­te bilden das Gebiet Klein Venedig, der Stadt­gar­ten, die Markt­stät­te, der Münster­platz und Straßen im Altstadt­be­reich. Weiter­hin ist die Bildung einer Menschen­ket­te angekün­digt, die von der Schwei­zer Grenze über Bodman-Ludwigs­ha­fen bis nach Bayern und zur Grenze nach Öster­reich führen soll.

Versamm­lungs­frei­heit und Gesundheitsschutz

Das Bürger­amt hat in den zurück­lie­gen­den Tagen die zahlrei­chen Anmel­dun­gen koordi­niert, um es jeder Initia­ti­ve zu ermög­li­chen, ihre Demons­tra­ti­on bzw. Versamm­lung durch­zu­füh­ren. Der sprin­gen­de Punkt dabei bildet das Grund­recht der Versamm­lungs­frei­heit, das als hohes Gut zu schüt­zen ist. Für Oberbür­ger­meis­ter Uli Burchardt ist aber auch das Thema Gesund­heit ganz zentral: “Das Wichtigs­te ist der Schutz der Konstan­zer Bürge­rin­nen und Bürger. Deshalb ist klar: wir verlan­gen die strik­te Einhal­tung unserer Aufla­gen. Wir sind dabei auch in engen Gesprä­chen mit der Polizei. Diese hat uns zugesi­chert, auf die Einhal­tung unserer Aufla­gen streng zu achten und diese auch durch­zu­set­zen. Das wird den Organi­sa­to­ren der Versamm­lun­gen auch entspre­chend mitge­teilt. Für uns wird es in dieser Bezie­hung keine Spiel­räu­me geben.”

Die Aufla­gen:

In seinen Aufla­gen für die Kundge­bun­gen fordert das Bürger­amt der Stadt unter anderem die Einhal­tung des Mindest­ab­stands und die Masken­pflicht bei sich bewegen­den Demons­tra­tio­nen und für Ordner. Bei ruhen­den Demons­tra­tio­nen gilt die Masken­pflicht, wenn der Mindest­ab­stand nicht einge­hal­ten werden kann. Weiter­hin verbie­tet die Stadt Reichs­kriegs­flag­gen, Kaiser­reichs­flag­gen und Zeichen, die einen deutli­chen Bezug zur Zeit oder zu den Verbre­chen des Natio­nal­so­zia­lis­mus herstel­len und eine Verbin­dung zu der aktuel­len Corona-Pande­mie herstel­len. Um die Sicher­heit zu gewähr­leis­ten, müssen die Initia­ti­ven vier Ordner je 50 Teilneh­mer stellen. Dem Schutz der Bürge­rIn­nen und Teilneh­me­rin­nen dienen weiter­hin folgen­de Maßnah­men: Die Teilnah­me von Perso­nen aus einem vom Robert-Koch-Insti­tut ausge­wie­se­nen Risiko­ge­biet ist ausdrück­lich unter­sagt. Es gilt ein Teilnah­me­ver­bot für Perso­nen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona­vi­rus infizier­ten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergan­gen sind. Dies gilt ebenso für Perso­nen, die typische Sympto­me einer Infek­ti­on mit dem Corona­vi­rus, nament­lich Geruchs- und Geschmacks­stö­run­gen, Fieber, Husten sowie Halsschmer­zen, aufwei­sen. Der Stadt ist zudem ein Hygie­ne­kon­zept vorzu­le­gen, in dem insbe­son­de­re die Umset­zung der Abstands­vor­schrif­ten und der sonsti­gen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men darge­legt werden. Das Bürger­amt hat die Bestä­ti­gun­gen für die verschie­de­nen Initia­ti­ven bis Donners­tag­mor­gen versandt. Die Veran­stal­ter wurden im Rahmen von Koope­ra­ti­ons­ge­sprä­chen schon im Vorfeld über die maßgeb­li­chen Aufla­gen informiert.

Regelung des Verkehrs:

Am Wochen­en­de ist aufgrund der zahlrei­chen Kundge­bun­gen mit erheb­li­chen Verkehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen zu rechnen. Betrof­fen sein werden sowohl die Innen­stadt als auch zeitwei­se Peters­hau­sen. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag sind tagsüber die Konzil­stra­ße und die Straße “Bahnhof­platz” für den Indivi­du­al­ver­kehr gesperrt. Die Einfahrt zum Fisch­markt in das dorti­ge Parkhaus ist teilwei­se freige­ge­ben. Die Taxistän­de werden zum Fisch­markt verlegt, eine Einfahrt über die Konzil­stra­ße hierfür wird ewähr­leis­tet. Eine Durch­fahrt des ÖPNV bleibt dagegen vollstän­dig bestehen, soweit der Betrieb nicht durch Aufzü­ge und Demos einge­schränkt wird. Die Einfahrt in die Dammgas­se (Parkhaus Markt­stät­te) ist nicht möglich. Die Bodan­stra­ße wird ab der Kreuzung “Obere Laube” nur für Anwoh­ner und zur Einfahrt Parkhaus “Lago” bzw. Augus­ti­ner­ga­ra­ge freige­ge­ben. Eine Anfahrt des Bahnho­fes ist nicht möglich. An beiden Tagen kann es zeitwei­se zu Sperrun­gen des gesam­ten Innen­stadt­rin­ges, der Reichen­au­stra­ße zwischen dem Kreis­ver­kehr Klingen­berg­stra­ße / Reichen­au­stra­ße einschließ­lich der “Alten Rhein­brü­cke” und Mainau­stra­ße zwischen “Alter Rhein­brü­cke” und Eichhorn­stra­ße kommen.