KREIS RAVENSBURG – Im Landkreis Ravens­burg wurde der relevan­te Wert der vom Landes­ge­sund­heits­amt veröf­fent­lich­ten Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufein­an­der folgen­den Tagen überschritten.

Daher gelten nach § 17a Abs. 1 und 2 der Corona-Verord­nung des Landes lokale Ausgangs­be­schrän­kun­gen für nicht-immuni­sier­te Perso­nen zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Regelung tritt bereits am 15. Januar, 0 Uhr in Kraft.

Die Regelung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tagen weniger als 500 beträgt.

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