BERLIN (dpa) — Fach- und Arbeits­kräf­te werden in Deutsch­land an vielen Stellen dringend gesucht. Nun sollen verstärkt auch Auslän­der die Lücken füllen. Auch ein neues Punkte­sys­tem soll helfen.

Mit leich­te­ren Anerken­nun­gen und einer neuen Chancen­kar­te will die Bundes­re­gie­rung mehr Arbeits­kräf­te aus dem Ausland gewin­nen. Das sieht ein Referen­ten­ent­wurf für das geplan­te neue Fachkräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Innen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser, Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (beide SPD), Wirtschafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grüne) und Bildungs­mi­nis­te­rin Betti­na Stark-Watzin­ger (FDP) hatten Eckpunk­te dazu bereits im Novem­ber vorge­stellt, nachdem sie im Kabinett beschlos­sen worden waren.

Chancen­kar­te auf Basis eines Punktesystems

Unter anderem soll für Perso­nen mit einem auslän­di­schen, mindes­tens zweijäh­ri­gen Berufs­ab­schluss zur Arbeits­su­che eine Chancen­kar­te auf Basis eines Punkte­sys­tems einge­führt werden. «Zu den Auswahl­kri­te­ri­en gehören Sprach­kennt­nis­se, Berufs­er­fah­rung, Alter und Deutsch­land­be­zug», heißt es im Gesetz­ent­wurf. «Die Chancen­kar­te bietet Möglich­kei­ten zur Probe­ar­beit oder Nebenbeschäftigung.»

Die Chancen­kar­te soll jemand aus einem Nicht-EU-Staat unter anderem erhal­ten können, wenn er oder sie in einem neuen Punkte­sys­tem mindes­tens sechs Punkte erreicht. Vier Punkte soll es beispiels­wei­se geben, wenn jemand eine bestimm­te Berufs­qua­li­fi­ka­ti­on hat. Gute Deutsch­kennt­nis­se oder eine mindes­tens dreijäh­ri­ge einschlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung sollen drei Punkte erbrin­gen können.

Jeweils zwei Punkte soll es geben können bei nur ausrei­chen­den Deutsch­kennt­nis­sen oder nur zweijäh­ri­ger entspre­chen­der Berufs­er­fah­rung oder bei einem Alter bis 35 Jahren. Ein Punkt gibt es den Plänen zufol­ge künftig unter anderem, wenn jemand mindes­tens sechs Monate recht­mä­ßig am Stück in Deutsch­land war.

Zehntau­sen­den Menschen Weg auf deutschen Arbeits­markt ermöglichen

Weite­re Erleich­te­run­gen sind mit einer beglei­ten­den Verord­nung des Arbeits­res­sorts geplant. So soll unter anderem eine Begren­zung bei der sogenann­ten Westbal­kan­re­ge­lung auf 25.000 Perso­nen pro Jahr aufge­ho­ben werden. Über diesen Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls vorliegt, hatte das Nachrich­ten­por­tal «The Pioneer» zuerst berich­tet. Das Kontin­gent für Staats­an­ge­hö­ri­ge von Albani­en, Bosni­en und Herze­go­wi­na, Kosovo, Monte­ne­gro, Nordma­ze­do­ni­en und Serbi­en soll auf 50.000 Zustim­mun­gen jährlich erhöht werden.

Mit den Neuerun­gen sollen jährlich Zehntau­sen­den Menschen aus Nicht-EU-Staaten der Weg auf den deutschen Arbeits­markt und für ein Leben in Deutsch­land ermög­licht werden. Das soll dem in zahlrei­chen Branchen eklatan­ten Fachkräf­te­man­gel entgegenwirken.