STUTTGART (dpa/lsw) — Auch wenn sie Bayern zunächst ausset­zen will: Baden-Württem­berg will die Impfpflicht für Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen weiter wie geplant umset­zen. Man halte an der Einfüh­rung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht fest, teilte ein Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit. Natür­lich werde es gewis­se Übergangs­fris­ten geben, die Gesund­heits­äm­ter hätten ebenfalls gewis­se Spiel­räu­me, beton­te der Sprecher. Wenn sich eine Pflege­kraft am 14. März erstmals impfen lasse, müsse sie nicht mit der Kündi­gung rechnen, nur weil sie am 15. März noch nicht vollstän­dig geimpft sei. Eine erste Impfung vor dem 15. März soll zunächst vor einem Tätig­keits­ver­bot schützen.

Ab Mitte März sollen Beschäf­tig­te in Klini­ken oder der Pflege nachwei­sen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Die Gesund­heits­be­hör­den können, falls der Nachweis nach Auffor­de­rung nicht erbracht wird, Tätig­keits­ver­bo­te ausspre­chen. Wegen befürch­te­ter aufwen­di­ger Einzel­fall­ent­schei­dun­gen hatten die Gesund­heits­äm­ter davor gewarnt, die Impfpflicht nicht angemes­sen kontrol­lie­ren zu können. Immer wieder wird auch die Befürch­tung geäußert, dass die Pflicht den Perso­nal­man­gel in der Pflege verschär­fen könnte. Der bayeri­sche Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder (CSU) kündig­te nun an, es werde «großzü­gigs­te Übergangs­re­ge­lun­gen» geben, was «de facto zunächst einmal auf ein Ausset­zen des Vollzugs hinausläuft».

Das baden-württem­ber­gi­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erarbei­tet nach eigenen Angaben derzeit eine Handrei­chung für die Einrich­tun­gen sowie für die Gesund­heits­äm­ter, um eine möglichst einheit­li­che landes­wei­te Umset­zung zu gewähr­leis­ten. In Baden-Württem­berg werde zudem ein digita­les Melde­sys­tem etabliert, mit dem die Einrich­tun­gen die Beschäf­tig­ten an die Gesund­heits­äm­ter melden können, die bis Mitte März die erfor­der­li­chen Impfnach­wei­se nicht vorge­legt haben.