Der Südwes­ten hat bei den Corona-Infek­tio­nen die «kriti­sche Phase» erreicht und schal­tet auf Alarm­stu­fe Rot. Um das Virus einzu­däm­men, stehen nun weite­re Einschrän­kun­gen bevor.

Weite­re Maßnah­men zur Eindäm­mung der Pande­mie wie eine verschärf­te Masken­pflicht in der Öffent­lich­keit und zusätz­li­che Kontakt­be­schrän­kun­gen sollen am Montag in Kraft treten, wie Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) nach einer außer­or­dent­li­chen Kabinetts­sit­zung mitteilte.

Man müsse aufgrund der Geschwin­dig­keit, mit der sich die Pande­mie entwi­cke­le, die Maßnah­men verschär­fen, sagte Kretsch­mann. Die Menschen sollten unnöti­ge Reisen und Kontak­te vermei­den. «Das ist das Gebot der Stunde, damit nicht alles aus dem Ruder läuft.»

Die Pande­mie­stu­fe 3 bedeu­tet den Eintritt in die «kriti­sche Phase». Die beginnt insbe­son­de­re dann, wenn die Zahl der Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner inner­halb einer Woche die Grenze von 35 überschrei­tet. Das ist im Südwes­ten seit vergan­ge­nem Donners­tag der Fall. Am Freitag lag die sogenann­te Sieben-Tage-Inzidenz bei 42,2.

Kretsch­mann hatte die Ausru­fung der dritten und höchs­ten Stufe bereits in Aussicht gestellt. Klar ist zudem bereits, dass ab Montag die Masken­pflicht an weiter­füh­ren­den Schulen auch im Unter­richt gilt. Bislang galt sie dort nur auf sogenann­ten Begeg­nungs­flä­chen wie Schul­flu­ren, Aula und Toilet­ten. An Grund­schu­len müssen weiter­hin keine Masken getra­gen werden. Im Corona-Hotspot Stutt­gart gilt bereits eine Masken­pflicht im Unterricht.

Das dreistu­fi­ge Alarm-System hatte die Landes­re­gie­rung im Septem­ber einge­führt. Entschei­dend für die Einstu­fung ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Aber auch andere Fakto­ren spielen bei der Bewer­tung eine Rolle, etwa die absolu­ten Infek­ti­ons­zah­len, die Zahl der Tests oder der Repro­duk­ti­ons­wert (R‑Wert), der angibt, wie viele Menschen ein Erkrank­ter im Schnitt mit dem Virus ansteckt.

Vor gut einein­halb Wochen war die «Anstiegs­pha­se» ausge­ru­fen worden, in der Ausbrü­che zuneh­men, Landkreis­gren­zen überschrei­ten und zuneh­mend nicht mehr nachzu­voll­zie­hen sind. Diese Stufe 2 wurde beglei­tet von verschärf­ten Kontrol­len und Appellen.

Die dritte, kriti­sche Phase beinhal­tet weite­re Einschrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens — unter anderem die landes­wei­te Masken­pflicht im Unter­richt. Sie gilt vor allem ab einer landes­wei­ten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen auf 100.000 Einwoh­ner. Die dritte Phase zeich­net sich durch einen starken, mögli­cher­wei­se exponen­ti­el­len Anstieg der Fallzah­len mit diffu­sen, häufig nicht mehr nachvoll­zieh­ba­ren Infek­ti­ons­ket­ten aus.

Nach dem Konzept der Landes­re­gie­rung soll dann im Einzel­han­del die Anzahl der Perso­nen pro Verkaufs­stel­le einge­schränkt werden. In der Gastro­no­mie könnte der Ausschank von Alkohol einge­schränkt, eine Reser­vie­rungs­pflicht einge­führt und der Betrieb auf Außen­be­rei­che beschränkt werden. Veran­stal­tun­gen und Kontakt­mög­lich­kei­ten sollen einge­schränkt, Hygie­ne­maß­nah­men sowie Sanktio­nen bei Verstö­ßen ausge­wei­tet werden. Die Regel­ver­sor­gung in Kranken­häu­sern soll auf das Nötigs­te beschränkt werden. Mit diesen Maßnah­men soll ein allge­mei­ner Lockdown — die Schlie­ßung von Schulen und Betrie­ben — möglichst vermie­den werden.