BAD NENNDORF (dpa/tmn) — Beim Retten von Ertrin­ken­den muss es schnell gehen. Trotz­dem ist es für Ersthel­fer überle­bens­wich­tig, erst mal in sich zu gehen: Was für ein Gewäs­ser ist das, was wiegt die Person? Ein Leitfaden.

Ertrin­ken­de sind nicht an wilden Hilfe­schrei­en zu erken­nen, sondern nur durch aufmerk­sa­me Beobach­tung. Denn: Wer wirklich in Not ist, der ist zu Lautäu­ße­run­gen gar nicht mehr in der Lage. Darauf weist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesell­schaft (DLRG) hin.

«Geraten Kinder in Not, kippen sie in der Regel nach vorne unter Wasser. Dann sieht man höchs­tens noch den Hinter­kopf», erklärt DLRG-Exper­te Achim Wiese. «Erwach­se­ne kippen eher nach hinten, hier ragt eher die Nase aus dem Wasser.»

Eingrei­fen sollten nur erfah­re­ne Beobachter

Wer eine Person in Notla­ge entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 verstän­di­gen. Selber einen Rettungs­ver­such zu starten, ist eine heikle Angele­gen­heit. Wiese empfiehlt das bei Erwach­se­nen in Not nur, wenn derje­ni­ge fachli­ches Wissen besitzt — also sowohl das Gewäs­ser als auch das Gewicht der Person in Not einschät­zen kann und mit Rettungs­vor­gän­gen vertraut ist.

Ansons­ten besteht die Gefahr, dass der Ertrin­ken­de sich an den Retter klammert und beide in Not geraten, weil dieser sich nicht aus dem Klammer­griff befrei­en kann. Lieber sollten sich Ersthel­fer nach einem Rettungs­ring oder großen Stück Holz umsehen, an dem sich der Ertrin­ken­de festhal­ten kann.

Rettung von Kindern auch für Unerfah­re­ne möglich

Anders ist das bei kleinen Kindern. «Hier können auch ungeüb­te Retter einen Einsatz riskie­ren», so Wiese. Voraus­ge­setzt es handelt sich um ein ruhiges Gewäs­ser, also zum Beispiel einen Badesee oder ein Schwimmbecken.

Das Gewäs­ser ist überhaupt ein wichti­ges Krite­ri­um — neben dem Wissen um fachge­rech­te Rettung. «Ich würde nieman­dem, auch nicht dem geübtes­ten Retter, empfeh­len, spontan in den Rhein zu sprin­gen», mahnt Wiese. Bei Gewäs­sern mit starker Strömung sei es aber ratsam, am Ufer mitzu­lau­fen, sodass die herbei­ge­ru­fe­nen Einsatz­kräf­te sofort wissen, wo sich der Ertrin­ken­de aufhält.

Auch wenn ein Beobach­ter sich dazu entschei­det, selbst einzu­grei­fen, sollte vorab unbedingt der Notruf abgesetzt werden. Denn in jedem Fall ist anschlie­ßend ein Notarzt erforderlich.