Wenn andere ohne Mund-Nasen-Bedeckung im ICE sitzen, besorgt das viele Mitrei­sen­de. Muss eine härte­re Gangart her, um Corona-Vorga­ben in Zügen zu garan­tie­ren? Bahn und Bund machen eine deutli­che Ansage.

Bei Fahrgäs­ten, die sich hartnä­ckig weigern, seien solche Verwei­se bereits möglich. Zusam­men mit der Bundes­po­li­zei werde dies auch «konse­quent» umgesetzt.

Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er (CSU) pflich­te­te bei: «Die Masken­pflicht gilt ohne Wenn und Aber.» Die Grünen und die Gewerk­schaft Deutscher Lokomo­tiv­füh­rer (GDL) forder­ten weiter­ge­hen­de Schritte.

Die Bahn beton­te: «Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisen­den an die Masken­pflicht.» Weiger­ten sich Fahrgäs­te nach wieder­hol­ter Auffor­de­rung, sei das nicht zu akzep­tie­ren. Dann werde der Fahrgast am nächs­ten Halt aus dem Zug gebeten, sagte ein Sprecher des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums — gegebe­nen­falls komme die Bundes­po­li­zei hinzu und zeige Verstö­ße auch an.

Zug-Verwei­se sind nach der Eisen­bahn-Verkehrs­ord­nung möglich, wie das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um erläu­ter­te. Sie legt fest, dass «Perso­nen, die eine Gefahr für die Sicher­heit und Ordnung des Betrie­bes oder für die Sicher­heit der Mitrei­sen­den darstel­len oder den Anord­nun­gen des Eisen­bahn­per­so­nals nicht folgen», von der Beför­de­rung ausge­schlos­sen werden können — ohne Anspruch auf Erstat­tung des Fahrpreises.

Dazu, wie viele Fahrgäs­te schon ausstei­gen mussten, wurden keine Angaben gemacht. Die Bahn erläu­ter­te, über die Masken­pflicht infor­mie­re sie breit in Zügen, in Bahnhö­fen und im Inter­net. Dabei gehe es auch darum, «gegen­sei­ti­ge Rücksicht­nah­me zu leben und Verant­wor­tung für die Gesund­heit jedes Einzel­nen und in der Gesamt­be­völ­ke­rung zu empfin­den». Das Verkehrs­mi­nis­te­ri­um forder­te die Bahn auf, strikt auf die Masken­pflicht zu achten. Der Konzern soll dem Bund zudem regel­mä­ßig darüber berichten.

Grünen-Bahnex­per­te Matthi­as Gastel beklag­te, während seiner Fahrten in Fernzü­gen habe er «kein einzi­ges Mal» wahrge­nom­men, «dass das Bahnper­so­nal Reisen­de ohne Maske auf ihr Fehlver­hal­ten anspricht». Er forder­te eine «klare Zustän­dig­keit der Bundes­po­li­zei», wie die «Süddeut­sche Zeitung» (Montag) berich­te­te. Darüber hinaus solle das Reser­vie­rungs­sys­tem so umgestellt werde, dass es Sitzplät­ze auf Abstand zutei­le. Einzel­ne Wagen könnten Risiko­grup­pen vorbe­hal­ten bleiben. Sparpreis-Tickets solle es nur für gering ausge­las­te­te Züge geben, um nicht mehr Fahrgäs­te in abseh­bar volle Züge zu locken.

Die Lokfüh­rer­ge­werk­schaft GDL warnte, die Durch­set­zung der Masken­pflicht sei mittler­wei­le ein massi­ves Problem. Gerade wenn wieder mehr Fahrgäs­te kämen und Corona-Fälle zunäh­men, müsse sie aber strikt einge­hal­ten werden. «Fahrgäs­te schreckt es zudem immer wieder ab, wenn Masken­ver­wei­ge­rer im Zug sind, und sie steigen um aufs Auto», sagte GDL-Chef Claus Weselsky. Nötig sei unter anderem der Einsatz von Sicher­heits­per­so­nal. Auf der anderen Seite müsse Zugbe­glei­tern mehr Respekt entge­gen­ge­bracht werden.

Zur Frage von Bußgel­dern erläu­ter­te das Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um, dass auch in Fernzü­gen die jewei­li­gen Länder­ver­ord­nun­gen zur Masken­pflicht gelten, die teils Sanktio­nen bei Verstö­ßen vorse­hen. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unter­wegs sei — darüber könne dann die zustän­di­ge Landes­be­hör­de infor­miert werden.