LINDAU — Ab Montag, den 5. Oktober, 24 Uhr gelten für Berufs­pend­ler und weite­re Perso­nen­grup­pen der Region Lindau andere Regelun­gen für die Einrei­se von Vorarl­berg nach Bayern. 

Unabhän­gig von der Länge des Aufent­halts im Ausland besteht für die Perso­nen keine Quaran­tä­ne­pflicht, die zwingend notwen­dig und unauf­schieb­bar beruf­lich veran­lasst in das Bundes­ge­biet einrei­sen. Hinter­grund für diese Änderung ist, dass die bayeri­sche Staats­re­gie­rung zwischen­zeit­lich inter­ne Anwen­dungs­hin­wei­se für die Behör­den zur Einrei­se-Quaran­tän­ever­ord­nung veröf­fent­licht und zugleich klarge­stellt hat, dass Berufs­pend­ler, die in einem Risiko­ge­biet leben und täglich zur Arbeit nach Bayern pendeln, von der Quaran­tä­ne­pflicht nicht erfasst werden. Gleiches gilt für Berufs­pend­ler, die in Bayern wohnen und in einem Risiko­ge­biet arbei­ten für die tägli­che Rückkehr an ihren Wohnort. Dies bedeu­tet, dass einzig der Arbeit­ge­ber beurtei­len muss, ob die Einrei­se notwen­dig ist. Fragen hierzu beant­wor­tet die Hotline der Staats­re­gie­rung unter der Telefon­num­mer 0049–89 122 220 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr.