LINDAU — Ab Montag, den 5. Oktober, 24 Uhr gelten für Berufspendler und weitere Personengruppen der Region Lindau andere Regelungen für die Einreise von Vorarlberg nach Bayern.
Unabhängig von der Länge des Aufenthalts im Ausland besteht für die Personen keine Quarantänepflicht, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Bundesgebiet einreisen. Hintergrund für diese Änderung ist, dass die bayerische Staatsregierung zwischenzeitlich interne Anwendungshinweise für die Behörden zur Einreise-Quarantäneverordnung veröffentlicht und zugleich klargestellt hat, dass Berufspendler, die in einem Risikogebiet leben und täglich zur Arbeit nach Bayern pendeln, von der Quarantänepflicht nicht erfasst werden. Gleiches gilt für Berufspendler, die in Bayern wohnen und in einem Risikogebiet arbeiten für die tägliche Rückkehr an ihren Wohnort. Dies bedeutet, dass einzig der Arbeitgeber beurteilen muss, ob die Einreise notwendig ist. Fragen hierzu beantwortet die Hotline der Staatsregierung unter der Telefonnummer 0049–89 122 220 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr.