MÜNCHEN (dpa/lby) — Locke­run­gen für Biergär­ten, Theater, Kinos, Grund­schu­len: Bayern leitet die nächs­ten Schrit­te aus dem Corona-Lockdown ein. Entschei­dend sind dabei immer die regio­na­len Corona-Zahlen.

Nach teils monate­lan­ger Zwangs­pau­se heißt es zumin­dest in 13 Regio­nen mit niedri­gen Corona-Zahlen an diesem Montag: Biergär­ten auf, Kinos auf, Theater auf — wenn auch unter Aufla­gen. Zudem dürfen in weiten Teilen Bayerns die Grund­schu­len wieder für alle aufsper­ren. Ein Überblick, welche Regeln ab Montag gelten:

BIERGÄRTEN: In Landkrei­sen und kreis­frei­en Städten mit einer stabi­len Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf nun die Außen­gas­tro­no­mie wieder öffnen, allen voran die Biergär­ten. Eine der Einschrän­kun­gen aber: Um 22.00 Uhr muss Schluss sein. Stabi­le Corona-Zahlen heißt nach Worten von Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek (CSU), dass es etwa für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschlä­ge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein müsse. Fünf Tage in Folge soll die Inzidenz unter 100 liegen, danach braucht es zwei Tage zur Umset­zung, am achten Tag dürfe dann geöff­net werden, stell­te sein Minis­te­ri­um am Samstag klar und erteil­te Geneh­mi­gun­gen für 13 Kreise und kreis­freie Städte.

Bei Werten zwischen 50 und 100 Neuin­fek­tio­nen pro 100 000 Einwoh­ner in einer Woche müssen Gäste vorher ein Termin buchen. Zudem gilt dann, wenn Perso­nen aus mehre­ren Hausstän­den zusam­men an einem Tisch sitzen, eine Corona-Testpflicht: Es muss dann ein maximal 24 Stunden alter negati­ver Schnell­test oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorge­legt werden. Bei Inzidenz­wer­ten unter 50 entfal­len diese Aufla­gen. Biergär­ten, Straßen­ca­fés und Kinos werden am Montag in folgen­den Regio­nen öffnen: Landkrei­se Lands­berg am Lech, Garmisch-Parten­kir­chen, Starn­berg, Tirschen­reuth, Neustadt an der Waldna­ab, Amberg-Sulzbach, Kitzin­gen, Würzburg und Lindau sowie die kreis­frei­en Städte Passau, Bamberg, Schwa­bach und Erlangen.

THEATER UND KINOS: Unter densel­ben Bedin­gun­gen und Voraus­set­zun­gen dürfen ab Montag auch Theater, Konzert- und Opern­häu­ser sowie Kinos öffnen — wenn die Corona-Zahlen in der jewei­li­gen Region stabil sind.

SPORT: In Regio­nen mit stabi­len Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontakt­frei­er Sport in Gebäu­den sowie Kontakt­sport unter freiem Himmel wieder erlaubt — ebenfalls verbun­den mit einer Testpflicht für alle Teilneh­mer, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfällt.

SCHULEN: An den weiter­füh­ren­den Schulen bleibt es bis zu den Pfingst­fe­ri­en beim bishe­ri­gen strik­te­ren Grenz­wert 100 für Distanz­un­ter­richt. Grund­schu­len aber dürfen ab Montag bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechsel­un­ter­richt in allen Klassen anbie­ten. Entschei­dend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der Vorwo­che. Erst wenn an fünf aufein­an­der­fol­gen­den Tagen der jewei­li­ge Schwel­len­wert unter­schrit­ten ist, gelten ab dem übernächs­ten Tag die entspre­chen­den Maßnah­men. Wird also in einem Kreis ein Schwel­len­wert erstmals am Diens­tag überschrit­ten, kann erst am Samstag entschie­den werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unter­richt organi­siert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förder­schu­len. Ausnah­men gelten weiter­hin unter anderem für Abschluss­klas­sen und Viert­kläss­ler, die auch bei höheren Zahlen Wechsel­un­ter­richt haben.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: In Regio­nen mit Sieben-Tage-Inziden­zen unter 100 können ab Montag alle bisher noch geschlos­se­nen körper­na­hen Dienst­leis­tun­gen wieder starten — unter den gleichen Bedin­gun­gen, wie sie für Friseu­re und Fußpfle­ger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

HUNDESCHULEN: In Regio­nen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab Montag auch Hunde­schu­len wieder öffnen.