BERLIN (dpa) — In Deutsch­land sollen die digita­len Impft­zer­ti­fi­ka­te schon bald mit den EU-Vorga­ben in Einklang gebracht werden. Die allei­ni­ge Impfung mit Johnson&Johnson wird zur Grund­im­mu­ni­sie­rung dann nicht mehr ausreichen.

Bis Anfang kommen­den Monats sollen in Deutsch­land die digita­len Impfnach­wei­se an jüngs­te EU-Vorga­ben sowie an Erkennt­nis­se zur Wirksam­keit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden.

Umgesetzt werden soll damit die Vorga­be der Europäi­schen Union, nach der Impfzer­ti­fi­ka­te in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grund­im­mu­ni­sie­rung gegen das Corona­vi­rus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutsch­land demnach auch geänder­te Vorga­ben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollstän­di­gem Grund­schutz gilt man in Deutsch­land künftig erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moder­na erfol­gen, wie er bekräf­tig­te. Der vollstän­di­ge Schutz ist etwa für die Einhal­tung von 2G-Zugangs­re­geln nötig.

Mit diesem Schritt soll einer Empfeh­lung der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on nachge­kom­men werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson&Johnson-Dosis erhal­ten haben, ihre Immuni­sie­rung mit einer zweiten Impfstoff­do­sis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimie­ren. Die Optimie­rung der Immuni­sie­rung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdo­sis wird dabei unabhän­gig vom Zeitpunkt der Erstimp­fung empfoh­len — aber mit einem Mindest­ab­stand von vier Wochen.

Laut der EU-weiten Zulas­sung für diesen Impfstoff hinge­gen ist für die Grund­im­mu­ni­sie­rung nur eine Impfstoff­do­sis nötig — die Regeln in Deutsch­land weichen somit künftig hiervon ab.

Eine Dritt­imp­fung sei zudem auch nach Johnson&Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweit­imp­fung sinnvoll, auch hier idealer­wei­se mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bundes­län­dern Johnson&-Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weite­ren Impfung schon als «geboos­tert», wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpf­ten und Genese­nen gestat­tet ist, die zudem getes­tet sind oder eine Auffri­schungs­imp­fung erhal­ten haben.