Ulm — Das Zentrum für Betriebs­nach­fol­ge (ZEN) der Handwerks­kam­mer Ulm unter­stützt Betriebs­über­nah­men von etablier­ten Handwerks­be­trie­ben. Im ersten Halbjahr 2020 hat das ZEN 432 Kontak­te zwischen poten­zi­el­len Betriebs­über­ge­bern und ‑überneh­mern vermittelt.

Im vergan­ge­nen Jahr waren es laut IHK-Mittei­lung knapp 600 Kontak­te, im Jahr 2018 rund 570. Insge­samt sind — seit Gründung des ZEN im Novem­ber 2015 — über 800 Überga­ben erfolg­reich betreut worden. Im Gebiet der Handwerks­kam­mer Ulm stehen alters­be­dingt rund 2800 Betrie­be zur Überga­be an.

Mit den Handwerks­be­trie­ben wird die Wirtschafts­struk­tur zwischen Ostalb und Boden­see erhal­ten. Gleich­zei­tig sichern Betrie­be Arbeits- und Ausbil­dungs­plät­ze vor Ort und versor­gen die Bevöl­ke­rung mit Handwerkerleistungen.

“Wir dürfen nicht immer nur von den Start-ups träumen. Der Erhalt der Versor­gung unserer Bevöl­ke­rung steckt hinter jeder Betriebs­nach­fol­ge und ist für die Betei­lig­ten nichts anderes als ein Start-up”, erklärt Dr. Tobias Mehlich, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Handwerks­kam­mer Ulm.

Das ZEN beglei­tet Handwer­ke­rin­nen und Handwer­ker bei allen Fragen, die im Bereich der Übernah­me oder Überga­be eines Betrie­bes aufkom­men. Durch die Coronabe­ding­ten Umstruk­tu­rie­run­gen in einzel­nen Wirtschafts­be­rei­chen erwar­tet die Handwerks­kam­mer Ulm eine verstärk­te Nachfra­ge von poten­zi­el­len Übernehmern.

Gleich­zei­tig wünscht sie sich, dass die Politik die sich ergeben­den Poten­zia­le der Betriebs­über­nah­men erkennt und diese über finan­zi­el­le Förde­run­gen unter­stützt — und das neben den bereits bestehen­den und geplan­ten Gründungszuschüssen.

Ein Überga­be­pro­zess dauert in der Regel fünf Jahre. Eine frühzei­ti­ge Eintra­gung in die Betriebs­bör­se erhöht die Chance, einen Nachfol­ger zu finden, der sowohl zum Betrieb als auch zum Kunden­stamm passt. Derzeit stehen rund 170 Handwerks­be­trie­be in der Börse zur Überga­be offen.

Rund 2800 Betrie­be im Gebiet der Handwerks­kam­mer Ulm stehen alters­be­dingt zur Überga­be an:

Ostalb­kreis: 580

Landkreis Heiden­heim: 226

Alb-Donau-Kreis: 413

Stadt­kreis Ulm: 193

Landkreis Biber­ach: 389

Landkreis Ravens­burg: 605

Boden­see­kreis: 405