Der CSU-Politi­ker Markus Berktold und der Pflege­heim­lei­ter sollen demnach zwischen Mai 2020 und Juni 2022 wieder­holt Schein­rech­nun­gen des Pflege­heims und eines Pflege­diens­tes erstellt und so die Erstat­tung von coronabe­ding­ten Mehrauf­wen­dun­gen bei der Pflege­kas­se zu Unrecht abgerech­net haben. Sie sollen dabei gewerbs­mä­ßig vorge­gan­gen sein und so aus dem wegen der Corona-Pande­mie geschaf­fe­nen «Pflege-Rettungs­schirm» mehr als 1,1 Millio­nen Euro unberech­tigt erhal­ten haben. Der Straf­rah­men für gewerbs­mä­ßi­gen Betrug liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft. Die Gemein­de Seeg äußer­te sich zu den Vorwür­fen auf Anfra­ge zunächst nicht.

Bei der Durch­su­chung am Mittwoch erlang­ten Ermitt­ler demnach Erkennt­nis­se, dass auch gegen den Bürger­meis­ter die Voraus­set­zun­gen eines Haftbe­fehls vorlie­gen und nahmen ihn vorläu­fig fest. Auf den Leiter des Pflege­heims war den Angaben nach bereits ein Haftbe­fehl ausge­stellt, da er zudem bis Ende 2021 durch Schein­rech­nun­gen mehr als 110.000 Euro an Firmen­gel­dern verun­treut haben soll. Eine dritte Beschul­dig­te soll dazu Beihil­fe geleis­tet haben. Sie wurde nicht festgenommen.

Die Anzei­ge eines Firmen­mit­ar­bei­ters hatte die Ermitt­lun­gen demzu­fol­ge in Gang gebracht. Die bei der Durch­su­chung sicher­ge­stell­ten Dokumen­te werden derzeit gesich­tet und ausge­wer­tet. Zudem wurden Konten und Gegen­stän­de gepfän­det. Gelei­tet werden die Ermitt­lun­gen von der Bayeri­schen Zentral­stel­le zur Bekämp­fung von Betrug und Korrup­ti­on im Gesund­heits­we­sen (ZKG) bei der General­staats­an­walt­schaft Nürnberg.