STUTTGART (dpa/lsw) — Mehr als drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäf­tig­te in Senio­ren­hei­men und Klini­ken sind zwar erste Bußgel­der verhängt worden. In der Summe laufen aber nur wenige Verfah­ren gegen ungeimpf­te Pflege­kräf­te. Nach einer Umfra­ge des Sozial­mi­nis­te­ri­ums bei den baden-württem­ber­gi­schen Gesund­heits­äm­tern sind mehr als 450 Bußgeld­ver­fah­ren anhän­gig gegen Pflege­rin­nen und Pfleger, die trotz der Pflicht keinen Impfnach­weis vorle­gen konnten.

Rund 37 000 Bediens­te­te seien von den Behör­den aufge­for­dert worden, einen entspre­chen­den Pass nachzu­rei­chen, etwas weniger als jeder Dritte von ihnen habe dies auch getan oder begon­nen, sich impfen zu lassen. Weite­re fast 1500 Menschen können sich nach eigenen Angaben aus medizi­ni­schen Gründen nicht impfen lassen, wie das Minis­te­ri­um am Freitag mitteilte.

Klini­ken befürch­ten wegen der Teil-Impfpflicht einen Perso­nal­man­gel und eine nicht ausrei­chen­de Versor­gung von Patien­ten. Joachim Walter, Präsi­dent des Landkreis­tags, warnt, die Impfpflicht könne den den Pflege­not­stand im Land verschär­fen. Er dringt darauf, die Regel auszu­set­zen, die Mitte März gilt. Klini­ken, Heime und Einrich­tun­gen, Praxen und ambulan­te Diens­te müssen seither Mitar­bei­ten­de beim Gesund­heits­amt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorge­leg­ten Nachwei­se gibt.

Die Gesund­heits­äm­ter betrach­ten bei der Kontrol­le der Impfpflicht jeden Fall einzeln. Zunächst wird versucht, die Betrof­fe­nen von der Maßnah­me zu überzeu­gen. Ist kein Umden­ken in Sicht, kann das Amt «inner­halb einer angemes­se­nen Frist» das Betre­ten des Arbeits­plat­zes und die dort ausge­üb­te Tätig­keit unter­sa­gen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Die Betrei­ber können aber auch versu­chen, indivi­du­el­le Lösun­gen zu finden, um den Schutz gefähr­de­ter Gruppen zu gewähr­leis­ten. Dazu zählten etwa patien­ten­fer­ne Tätig­kei­ten oder beson­de­re Hygie­ne­maß­nah­men für Beschäf­tig­te, um Betre­tungs­ver­bo­te zu vermeiden.