MÜNCHEN (dpa) — Er wurde zu einer Millio­nen­stra­fe veruteilt, weil er seine Ex-Freun­din geschla­gen haben soll. Gegen dieses Urteil kämpft der Fußball-Profi in München an. Doch ein Angebot des Gerichts schlägt er aus.

Der wegen Körper­ver­let­zung angeklag­te Fußball-Profi Jérôme Boateng lehnt in seinem Prozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Einigung weiter ab. Das Angebot habe weiter Bestand, sagte Richter Andre­as Forst­ner am Freitag vor dem Landge­richt München I und fragte, ob der 34-Jähri­ge noch mal über den Vorschlag geschla­fen und nachge­dacht habe. «Nur geschla­fen», sagte sein Anwalt — eine Einigung komme für Boateng nicht infrage.

Den Vorschlag an die Prozess­par­tei­en, die Berufung weitge­hend zurück­zu­neh­men und nur noch gegen die Rechts­fol­gen vorzu­ge­hen, also nur noch über die Höhe der Strafe zu verhan­deln, hatte der Fußball-Weltmeis­ter von 2014 schon zu Prozess­be­ginn am Donners­tag abgelehnt. Er könne dies «mit seinem Gewis­sen nicht verein­ba­ren» und dem Vorschlag auch aus Verant­wor­tung seinen Töchtern gegen­über nicht zustimmen.

Das Amtsge­richt hatte Boateng im vergan­ge­nen Jahr in erster Instanz wegen Körper­ver­let­zung zu einer Geldstra­fe von 1,8 Millio­nen Euro verurteilt.

Der Richter sah es damals als erwie­sen an, dass der langjäh­ri­ge Fußball-Natio­nal­spie­ler, der heute bei Olympi­que Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freun­din während eines gemein­sa­men Urlaubs im Jahr 2018 ins Gesicht geschla­gen hat.

Weil Boateng, der die Vorwür­fe bestrei­tet, die Staats­an­walt­schaft und auch die Neben­kla­ge Berufung einge­legt haben, kam es zur Berufungsverhandlung.