OFFENBURG (dpa) — Wurde Ex-Tennis­star Boris Becker in einem Beitrag der RTL-Sendung «Pocher — gefähr­lich ehrlich» belei­digt und herab­ge­wür­digt? Vor Gericht dürfte es dazu einen Schlag­ab­tausch von Anwäl­ten geben.

Zwei Termi­ne sind bereits geplatzt, nun soll es klappen: Vor dem Offen­bur­ger Landge­richt wird von Diens­tag (12.00 Uhr) an die Zivil­kla­ge des frühe­ren Tennis­stars Boris Becker gegen den TV-Komiker Oliver Pocher verhan­delt. Becker will errei­chen, dass Pocher einen Fernseh­bei­trag aus der RTL-Sendung «Pocher — gefähr­lich ehrlich» nicht mehr zeigen darf. (Az: 2 O 20/21)

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Insol­venz­ver­schlep­pung in einem briti­schen Gefäng­nis einsitzt, müssen vor Gericht im badischen Offen­burg (Orten­au­kreis) erschei­nen. Offen ist bisher, wann ein Urteil fallen wird, wie eine Gerichts­spre­che­rin mitteilte.

In dem umstrit­te­nen Beitrag wurde unter dem Slogan «Make Boris rich again» ein Spenden­auf­ruf gestar­tet. Nach Gerichts­an­ga­ben ist zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam — aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einen vermeint­li­chen Modepreis einge­ar­bei­tet, der Becker in der Sendung verlie­hen wurde.

«Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaf­fen und an den Kläger verlie­hen wurde, um ihm — versteckt in der Preis­tro­phäe — den einge­sam­mel­ten Bargeld­be­trag zukom­men zu lassen, wusste der Kläger nicht», hatte eine Gerichts­spre­che­rin im Sommer erläu­tert. Verhand­lungs­ter­mi­ne im Mai und Juli waren geplatzt, weil Verfah­rens­be­tei­lig­te erkrankt waren.

Beckers Anwalt Samy Hammad sagte, der einsti­ge Wimble­don-Sieger sei in dem Beitrag «herab­ge­wür­digt und belei­digt» worden. Becker wurde zudem nicht vor der Ausstrah­lung gefragt, wie Hammad der Deutschen Presse-Agentur berich­te­te. Becker und Hammad verlan­gen demnach, dass der Beitrag nicht mehr gesen­det und im Inter­net gelöscht wird. «Es geht um eine Unter­las­sung», sagte Hammad.

Pochers Hambur­ger Anwäl­tin Patri­cia Crone­mey­er teilte auf Anfra­ge mit, Pocher habe Becker in dem Beitrag nicht ein einzi­ges Mal belei­digt. Auch sei der Ex-Tennis­star nicht herab­ge­wür­digt worden. Für eine Unter­las­sung gebe es keine Grund­la­ge. Die TV-Sendung sei ihrer Kennt­nis nach auch nicht mehr online abruf­bar, erklär­te Cronemeyer.