Der frühe­re Tennis­star Boris Becker ist mit seiner Zivil­kla­ge gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht geschei­tert. Becker werde durch einen Fernseh­bei­trag des Comedi­ans nicht in seinen Persön­lich­keits­rech­ten verletzt, entschied das Offen­bur­ger Landge­richt am Diens­tag, wie eine Spreche­rin nach einer mündli­chen Verhand­lung mitteilte.

Strit­tig war vor Gericht ein Fernseh­bei­trag aus der RTL-Sendung «Pocher — gefähr­lich ehrlich» vom Oktober 2020. Becker verlang­te laut seinem Offen­bur­ger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesen­det und im Inter­net gelöscht wird.

Belan­ge der Meinungs- und Rundfunk­frei­heit überwiegen

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Verschleie­rung von Teilen seines Vermö­gens während seiner Privat­in­sol­venz in einem briti­schen Gefäng­nis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offen­burg erschei­nen. Das Urteil sei noch nicht rechts­kräf­tig, sagte die Sprecherin.

Unter dem Slogan «Make Boris rich again» wurde in der Sendung ein Spenden­auf­ruf gestar­tet. Nach Gerichts­an­ga­ben ist zu sehen, dass Becker den dreistel­li­gen Eurobe­trag auch bekam — aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeint­li­chen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verlie­hen wurde.

«Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaf­fen und an Boris Becker verlie­hen wurde, um ihm unbemerkt den einge­sam­mel­ten Bargeld­be­trag zukom­men zu lassen, wusste dieser bei der Preis­über­ga­be nicht», berich­te­te die Sprecherin.

Pocher konnte sich zwar nicht auf eine Einwil­li­gung Beckers stützen, da die Einzel­hei­ten der geplan­ten Verbrei­tung vorher nicht mitge­teilt wurden, hieß es weiter. Aller­dings sei die Veröf­fent­li­chung möglich, da es sich um «Bildnis­se der Zeitge­schich­te» hande­le. Aus Sicht des Gerichts überwie­gen in diesem Fall die Belan­ge der Meinungs- und Rundfunk­frei­heit. Der Vorsit­zen­de Richter und Landge­richts-Vizeprä­si­dent Holger Haßmann machte in der Verhand­lung deutlich, dass Becker als frühe­rer Tennis­pro­fi im Licht der Öffent­lich­keit stehe.

Angeb­lich soll Becker nach Deutsch­land abgescho­ben werden

Beckers Anwalt Samy Hammad hatte vor dem Prozess der Deutschen Presse-Agentur gesagt, der einsti­ge Wimble­don-Sieger sei in dem Beitrag «herab­ge­wür­digt und belei­digt» worden.

Hammad beantrag­te vor Gericht, ihm eine mehrwö­chi­ge Frist für eine neue Stellung­nah­me einzu­räu­men. Grund dafür seien die Ausfüh­run­gen des Gerichts in der Verhand­lung. Hammad konnte sich mit dem Ansin­nen nicht durch­set­zen. Der Anwalt äußer­te sich auch am Rande der Verhand­lung nicht näher zu seinem Mandanten.

Die briti­sche Zeitung «Sun» hatte am Wochen­en­de berich­tet, Becker könnte schon bald nach Deutsch­land abgescho­ben werden. Er sei für ein Schnell­ver­fah­ren zugelas­sen worden, das auslän­di­schen Häftlin­gen eine deutlich frühe­re Entlas­sung ermög­li­che, schrieb das Boule­vard­blatt. Beckers Anwalt Chris­ti­an-Oliver Moser hatte den Zeitungs­be­richt auf Anfra­ge nicht kommentiert.