MEMMINGEN (dpa) — Dürfen Verei­ne aus Tradi­ti­on Frauen von Bräuchen ausschlie­ßen? Im Allgäu hat eine Frau deswe­gen ihren eigenen Verein verklagt — und Recht bekommen.

Im Streit um den Ausschluss von Frauen bei einem Brauch­tums-Fischen im Allgäu haben die Veran­stal­ter vor Gericht eine weite­re Nieder­la­ge erlitten.

Der Verein, der in Memmin­gen den jährli­chen Fischer­tag veran­stal­tet, muss weibli­che Mitglie­der am Höhepunkt des Fests, dem Ausfi­schen des Stadt­bachs, teilneh­men lassen, urteil­te das Memmin­ger Landge­richt am Mittwoch. Bislang war dies laut Satzung Männern vorbe­hal­ten. Dagegen hatte eine Frau vor dem Memmin­ger Amtsge­richt geklagt und gewon­nen, der Fischer­tags­ver­ein hatte darauf­hin Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Beim Fischer­tag sprin­gen die Teilneh­mer jedes Jahr im Sommer in den Memmin­ger Stadt­bach und holen Forel­len aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischer­kö­nig. Nach Angaben des Fischer­tags­ver­eins ist diese Tradi­ti­on zur Reini­gung des Kanals bis ins 16. Jahrhun­dert zurückzuverfolgen.

Das Urteil des Landge­richts könnte wegwei­send für Männer­bas­tio­nen bei Vereins­ver­an­stal­tun­gen sein, ist aber noch nicht rechts­kräf­tig. Der Fischer­tags­ver­ein in Memmin­gen will nach Angaben eines Sprechers am Donners­tag darüber entschei­den, ob er gegen das Urteil Revisi­on beim Bundes­ge­richts­hof in Karls­ru­he einle­gen will.