MÜNCHEN/BERLIN (dpa) — Braue­rei­en bekom­men wegen der Corona-Beschrän­kun­gen die Kosten für verdor­be­nes Bier ersetzt. Dies sei bei einer Schal­te der Länder mit den zustän­di­gen Bundes­mi­nis­te­ri­en beschlos­sen worden, sagte ein Sprecher des bayeri­schen Wirtschafts­mi­nis­te­ri­ums am Freitag. Dies soll im Rahmen der Überbrü­ckungs­hil­fe III gesche­hen. Das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um bestä­tig­te, dass «Herstel­ler und Großhänd­ler von verderb­li­cher Ware für die Gastro­no­mie und den Garten- und Gemüse­bau» die Überbrü­ckungs­hil­fe für verderb­li­che Waren in Anspruch nehmen können.

Braue­rei­en haben während der aktuel­len Einschrän­kun­gen das Problem, dass Fassbier kaum zu verkau­fen ist, weil Gaststät­ten geschlos­sen haben und es keine Volks­fes­te gibt. Da bei immer mehr Fässern das Ablauf­da­tum näher rückt oder überschrit­ten wird, musste zuletzt nach Angaben der Brauer in Deutsch­land Bier im Millio­nen­wert wegge­schüt­tet werden. Manche Braue­rei­en verschenk­ten das Bier auch.

Der bayeri­sche Wirtschafts­mi­nis­ter Hubert Aiwan­ger (Freie Wähler) werte­te es als «wichti­gen Erfolg unserer Politik, dass die Stimmen der bayeri­schen Brauer in Berlin gehört wurden und sie nun eine Erstat­tung für ihr überschüs­si­ges Fassbier erhal­ten». Zudem forder­te er eine Öffnungs­per­spek­ti­ve für die Gastro­no­mie. Auch aus anderen Bundes­län­dern hatte es zuletzt Rufe nach Hilfen für die Brauwirt­schaft gegeben.