BERLIN (dpa) — Früher musste man einen beson­de­ren Grund haben, um per Brief bei der Bundes­tags­wahl abstim­men zu können. Seit einiger Zeit ist das nicht mehr nötig. Wohl aber ein Wahlschein. Ohne den geht’s nicht.

Bei der Bundes­tags­wahl 2017 lag der Anteil der Brief­wäh­le­rin­nen und ‑wähler bei knapp 29 Prozent. Wegen der Corona-Pande­mie könnten dieses Mal sogar noch mehr Menschen posta­lisch abstimmen.

Bis zum 15. August, also bis zum Sonntag, mussten die Listen erstellt werden, wer wahlbe­rech­tigt ist. Also könnte es — theore­tisch — an diesem Montag mit dem Versand der Brief­wahl-Unter­la­gen losge­hen. Praktisch funktio­niert das Ganze so:

Wer kann per Brief­wahl abstimmen?

Grund­sätz­lich alle Wahlbe­rech­tig­ten, «ohne Vorlie­gen eines beson­de­ren Grundes», erläu­tert der Bundes­wahl­lei­ter. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bestä­tig­te 2013 diese allge­mei­ne Freiga­be der Brief­wahl als verfas­sungs­ge­mäß: Die Zulas­sung der Brief­wahl diene dem Ziel, eine möglichst umfas­sen­de Wahlbe­tei­li­gung zu errei­chen und damit dem Grund­satz der Allge­mein­heit der Wahl Rechnung zu tragen.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundes­wahl­lei­ter beantragt — so steht es extra farblich hervor­ge­ho­ben auf dessen Website. Man erhält die Unter­la­gen bei der Gemein­de­be­hör­de seines Haupt­wohn­sit­zes. Ein Vordruck fürs Beantra­gen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbe­nach­rich­ti­gung bei. Diese soll bis Anfang Septem­ber bei den Wahlbe­rech­tig­ten ankom­men. Aller­dings muss man nicht darauf warten. Der Bundes­wahl­lei­ter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein «so frühzei­tig wie möglich» zu stellen. Grund­sätz­lich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahlter­min die Frist dafür.

Was muss man beim Ausfül­len beachten?

Wahlschein, Stimm­zet­tel, Stimm­zet­tel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt — das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Brief­wahl funktio­niert. Und zwar so: Erst- und Zweit­stim­me persön­lich und unbeob­ach­tet auf dem Stimm­zet­tel ankreu­zen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukle­ben. Die Versi­che­rung an Eides statt auf dem Wahlschein datie­ren und — ganz wichtig — unter­schrei­ben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukle­ben und unfran­kiert in den Brief­kas­ten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angege­ben ist.

Kann man sicher sein, dass die Stimme auch ankommt?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschlä­ge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei verein­bart, dass selbst Wahlbrie­fe, die am Tag vor der Wahl in den Brief­kas­ten gewor­fen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundes­wahl­lei­ter. Sollte das mit dem Einwer­fen nicht recht­zei­tig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angege­be­nen Stelle abgeben — oder abgeben lassen.

Sind mehr Brief­wahl- als Urnen-Stimmen ungültig?

Nein. Bei der letzten Bundes­tags­wahl waren 0,9 Prozent der Erststim­men ungül­tig, die per Brief abgege­ben wurden — gegen­über 1,4 Prozent der am Wahltag abgege­be­nen. Von den Zweit­stim­men waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegen­über 1,2 (Urne).

Wie viele Menschen stimmen überhaupt per Brief­wahl ab?

Seit 1957 stieg der Anteil der Brief­wäh­le­rin­nen und ‑wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundes­tags­wahl. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pande­mie noch einmal mehr sein.

Von Alexan­dra Stober, dpa