BERLIN (dpa) — Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher müssen sich ab Januar an einigen Stellen auf steigen­de Kosten vorbe­rei­ten. Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Das Wohngeld steigt, aus Hartz IV wird Bürger­geld und für viele gesetz­lich Versi­cher­te wird die Kranken­kas­se teurer: Auf Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher kommen im neuen Jahr zahlrei­che Änderun­gen zu, viele davon greifen bereits im Januar. Ein Überblick.

Bürger­geld

Das Bürger­geld löst das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grund­si­che­rung steigen um mehr als 50 Euro, Allein­ste­hen­de erhal­ten künftig 502 Euro. Wesent­li­che Teile der Reform treten aber erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcen­ter sollen sich dann stärker um Arbeits­lo­se kümmern können.

Kinder­geld

Das Kinder­geld steigt auf einheit­lich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeu­tet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Wohngeld

Das Wohngeld steigt um durch­schnitt­lich 190 Euro auf 370 Euro monat­lich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antrags­be­rech­tigt. Den staat­li­chen Mietzu­schuss können Haushal­te beantra­gen, die zwar keine Sozial­leis­tun­gen bezie­hen, trotz­dem aber wenig Geld haben.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt um 0,2 Prozent­punk­te auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schrit­ten auf 2,4 Prozent gesun­ken — schon damals war aber vorge­se­hen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeit­ge­ber und vom Arbeit­neh­mer getragen.

Steigen­de Krankenkassenbeiträge

Für die Versi­cher­ten werden die Kranken­kas­sen­bei­trä­ge — momen­tan im Schnitt bei 15,9 Prozent — um voraus­sicht­lich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Keine Impfpflicht für Pflegekräfte

Die seit März gelten­de Impfpflicht für Beschäf­tig­te in Klini­ken und Pflege­hei­men fällt aller Voraus­sicht nach weg.

Klima­ab­ga­be fürs Heizen

Vermie­ter müssen sich in vielen Fällen an der Klima­ab­ga­be ihrer Mieter fürs Heizen betei­li­gen. Der sogenann­te CO2-Preis wird nach einem Stufen­mo­dell zwischen Mieter und Vermie­ter aufge­teilt. Je weniger klima­freund­lich das Haus ist, desto mehr muss der Vermie­ter überneh­men. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klima­schäd­li­chen Kohlen­di­oxid-Ausstoß zu senken.

Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungs­be­sit­zer müssen ihre Grund­steu­er­erklä­rung bis Ende Januar abgeben. Ursprüng­lich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schlep­pen­den Eingangs wurde sie verlängert.

Elektro­ni­sche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeit­ge­ber sind ab sofort verpflich­tet, am Melde­ver­fah­ren zur elektro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU) teilzu­neh­men. Kranke Arbeit­neh­mer, die gesetz­lich versi­chert sind, müssen ihrem Arbeit­ge­ber dann keine AU-Beschei­ni­gung auf Papier mehr vorle­gen, bekom­men aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Änderun­gen bei Midi-Jobs

Bei sogenann­ten Midi-Jobs steigt die Verdienst­gren­ze. Arbeit­neh­mer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdie­nen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäf­tig­te gerin­ge­re Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlen müssen.

Führer­schein-Umtausch

Autofah­re­rin­nen und Autofah­rer der Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führer­schein in ein neues EU-Dokument im Scheck­kar­ten­for­mat umgetauscht haben.

Tabak­steu­er

Die Steuern auf Zigaret­ten, Zigaril­los und Tabak steigen. Packun­gen mit 20 Zigaret­ten kosten künftig durch­schnitt­lich 18 Cent mehr.

Steuer­ver­güns­ti­gung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuer­ver­güns­ti­gung läuft aus und der regulä­re Steuer­satz von 409 Euro je Tonne greift. Aller­dings sind die Steuern laut ADAC günsti­ger als für Benzin oder Diesel.

Lkw-Maut

Die Lastwa­gen-Maut auf Deutsch­lands Fernstra­ßen wird angeho­ben. Bei der Berech­nung der Sätze werden die Kosten für Lärmbe­las­tung und Luftver­schmut­zung stärker berücksichtigt.

Mehrweg­pflicht

Restau­rants, Bistros und Cafés müssen künftig Geträn­ke und Speisen für unter­wegs auch in Mehrweg­be­häl­tern anbieten.

Liefer­ket­ten­ge­setz

Für Unter­neh­men mit mehr als 3000 Angestell­ten gilt ab sofort das Liefer­ket­ten­ge­setz, dessen Ziel es ist, Menschen­rech­te in inter­na­tio­na­len Liefer­ket­ten zu schüt­zen. Es verpflich­tet die Firmen, auf Missstän­de beim Einkauf von Materi­al aus dem Ausland zu reagieren.

Von Thomas Seythal und Corin­na Schwan­hold, dpa