BERLIN (dpa) — Unabhän­gig von den Empfeh­lun­gen der Stiko sollen Kinder und Jugend­li­che grund­sätz­lich einen Anspruch auf eine Auffrisch-Impfung haben. Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage.

Der Bund hat für mehr Klarheit bei sogenann­ten Booster-Impfun­gen für Kinder und Jugend­li­che zwischen 12 und 18 Jahren gesorgt.

Diese hätten «unabhän­gig von den Empfeh­lun­gen» der Ständi­gen Impfkom­mis­si­on (Stiko) grund­sätz­lich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfun­gen, heißt es in einem Schrei­ben, das Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) unter anderem an die Bundes­län­der geschickt hat. Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage. Moder­na soll demnach erst ab 30 Jahren verab­reicht werden.

Im Falle von Impfschä­den bei Kindern und Jugend­li­chen garan­tie­re der Bund einen Versor­gungs­an­spruch, sofern ein für diese Perso­nen­grup­pe zugelas­se­ner mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwen­det werde.

Die Berli­ner Gesund­heits­se­na­to­rin, Ulrike Gote (Grüne), kündig­te darauf­hin an, dass in der Haupt­stadt seit (diesem) Mittwoch auch für 12- bis 18-Jähri­ge bereits drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrisch-Impfung möglich sein soll.