BERLIN (dpa) — Der Bund will angesichts der anhal­tend hohen Infek­ti­ons­zah­len mit dem Corona­vi­rus derzeit keine weite­ren Öffnungs­schrit­te zulassen.

Um eine korrek­te Kontakt­nach­ver­fol­gung zu ermög­li­chen, sollen Ordnungs­be­hör­den Verstö­ße etwa bei falschen persön­li­chen Angaben in Restau­rants mit einem Mindest­buß­geld von 50 Euro belegen können, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlie­gen­den Entwurf der Beschluss­vor­la­ge des Bundes für die Beratun­gen von Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) mit der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz an diesem Dienstag.

Der Bund schlägt angesichts anhal­tend hoher Infek­ti­ons­zah­len mit dem Corona­vi­rus für Feiern in priva­ten Räumen eine Beschrän­kung auf maximal 25 Teilneh­mer vor. In öffent­li­chen Räumen solle die Beschrän­kung bei maximal 50 Teilneh­mern liegen, heißt es in dem Papier. Offen ist, ob dies nur bei Überschrei­ten bestimm­ter Grenz­wer­te bei den Neuin­fek­tio­nen gelten soll. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über die Zahlen berichtet.