Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Corona­vi­rus an. Die Bundes­re­gie­rung will mit den Ländern ein gemein­sa­mes Vorge­hen in der kriti­schen Herbst- und Winter­zeit errei­chen. Ob das gelingt?

In öffent­li­chen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilneh­mern liegen, heißt es in einem der dpa in Berlin vorlie­gen­den Entwurf einer Beschluss­vor­la­ge des Bundes für die Beratun­gen von Kanzle­rin Angela Merkel (CDU) mit den Minis­ter­prä­si­den­ten an diesem Diens­tag. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über die Zahlen berich­tet. Insge­samt schlägt der Bund ein regio­nal abgestuf­tes Vorge­hen vor — keine pauscha­len Maßnahmen.

Angesichts der Infek­ti­ons­zah­len sollten derzeit keine weite­ren Öffnungs­schrit­te zugelas­sen werden, heißt es in dem Papier weiter. Die Details des Entwurfes:

Regeln für Restau­rants und Alkoholausschank

Um eine korrek­te Kontakt­nach­ver­fol­gung zu ermög­li­chen, sollen Ordnungs­be­hör­den Verstö­ße etwa bei falschen persön­li­chen Angaben in Restau­rants mit einem Mindest­buß­geld von 50 Euro belegen können. Bund und Länder appel­lie­ren hier laut Entwurf an die Verant­wor­tung der Bürge­rin­nen und Bürger. Diese sollten bei Bar‑, Restau­rant- und Veran­stal­tungs­be­su­chen «durch Angabe richti­ger und vollstän­di­ger Perso­nen­da­ten und Kontakt­in­for­ma­tio­nen ein schnel­les Erken­nen und Eindäm­men von Corona-Ausbrü­chen» unterstützen.

In beson­ders betrof­fe­nen Regio­nen will der Bund zudem unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auch den Alkohol­aus­schank begren­zen lassen. Um Infek­tio­nen in der Gastro­no­mie zu minimie­ren, müssten bei anstei­gen­dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen «zeitlich einge­grenz­te Ausschank­ver­bo­te für Alkohol erlas­sen werden».

Priva­te Feiern und Grenz­wer­te bei Neuinfektionen

Offen ist, ob die genann­ten Maximal­zah­len für priva­te Feiern nur gelten sollen, wenn bestimm­te Grenz­wer­te bei den Neuin­fek­tio­nen geris­sen werden. In dem Entwurf heißt es in sogenann­ten eckigen Klammern, die Länder würden Regelun­gen zu Teilneh­mer­zah­len bei Festen erlas­sen, wenn in einem Landkreis inner­halb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­nern überschrit­ten ist. Das bedeu­tet, dass über die kriti­sche Zahl von Neuin­fek­tio­nen für diese Regelung in der Konfe­renz noch verhan­delt werden muss.

Eine Festle­gung niedri­ge­rer Werte durch ein Land oder eine Kommu­ne bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnah­men könnten für angemel­de­te Feier­lich­kei­ten mit vom Gesund­heits­amt abgenom­me­nen Hygie­ne­plä­nen zugelas­sen werden.

Sollten in einem Landkreis inner­halb von 7 Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwoh­ner infiziert werden, seien weite­re Maßnah­men zu erlas­sen, heißt es in dem Papier weiter. Insbe­son­de­re solle dann die Teilneh­mer­zahl weiter begrenzt werden — nach den Vorstel­lun­gen des Bundes auf höchs­tens 10 Teilneh­mer in priva­ten Räumen und höchs­tens 25 Teilneh­mer in öffent­li­chen Räumen.

Frühwarn­sys­tem geplant — Corona-Warnam­pel nicht ausdrück­lich genannt

Eine von NRW-Regie­rungs­chef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder (CSU) vorge­schla­ge­ne Corona-Warnam­pel wird zwar nicht ausdrück­lich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Errei­chen einer Zahl von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­nern «ein geeig­ne­tes Frühwarn­sys­tem einrich­ten, um möglichst ein Überschrei­ten dieser Inzidenz zu vermeiden».

Fieber­am­bu­lan­zen für die Herbst- und Winterzeit

Angesichts steigen­der Corona-Infek­ti­ons­zah­len und der gleich­zei­tig zu erwar­ten­den Grippe­wel­le in der Herbst- und Winter­zeit schlägt der Bund den Einsatz von Fieber-Ambulan­zen vor. Bund und Länder sollten zeitnah ein Konzept vorle­gen, wie eine Überlas­tung vor allem von Kranken­häu­sern und Hausarzt­pra­xen verhin­dert werden könne. Ein solches Konzept solle die Möglich­kei­ten von Fieber-Ambulan­zen, Schwer­punkt­sprech­stun­den und Schwer­punkt­pra­xen auslo­ten. Zugleich sollten sich gerade auch Risiko­grup­pen vorsorg­lich gegen die saiso­na­le Grippe impfen lassen.

AHA-Formel soll durch «L» für Lüften ergänzt werden

Gerade in der kalten Jahres­zeit sollen zu der gülti­gen «AHA»-Formel für Abstand halten, Hygie­ne und Alltags­mas­ken zwei weite­re Buchsta­ben hinzu­ge­fügt werden: «C» wie Corona-Warn-App und «L» wie Lüften. «Regel­mä­ßi­ges Stoßlüf­ten in allen priva­ten und öffent­li­chen Räumen kann die Gefahr der Anste­ckung erheb­lich verrin­gern», heißt es.

Appell an die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Bürge­rin­nen und Bürger

«Angesichts der sinken­den Tempe­ra­tu­ren, des vermehr­ten Aufent­halts in geschlos­se­nen Räumen in der Herbst- und Winter­zeit sowie der drohen­den Grippe­sai­son müssen wir jetzt beson­ders vorsich­tig sein», heißt es mahnend in dem Entwurf. Dies gelte gerade im Bereich der Freizeit­ge­stal­tung und priva­ten Feiern, die sich zuletzt als maßgeb­li­che Ursachen für regio­na­les Infek­ti­ons­ge­sche­hen gezeigt hätten. Vorran­gi­ges Ziel der Maßnah­men müsse sein, Schulen und Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen im Präsenz­be­trieb weiter zu betrei­ben und das Wieder­an­lau­fen der Wirtschaft nicht zu gefährden.

Bildungs­mi­nis­te­rin Karlic­zek: Schul­be­trieb sicherstellen

Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­rin Anja Karlic­zek forder­te erhöh­te Anstren­gun­gen, um den Schul­be­trieb sicher­zu­stel­len. Sie mache sich «Sorgen, dass die Pande­mie wieder den Unter­richt in den Schulen gefähr­det», sagte die CDU-Politi­ke­rin dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land. Noch sei die Zahl der Schüler in Quaran­tä­ne überschau­bar, das müsse aber nicht so bleiben. Die Gesell­schaft könne es verhin­dern, wenn weiter die Grund­re­geln zur Bekämp­fung der Pande­mie einge­hal­ten würden. «Aber auch in den Schulen selbst muss von allen Betei­lig­ten diese Diszi­plin unbedingt aufge­bracht werden.»

Kanzle­rin warnt vor exponen­ti­el­lem Anstieg der Corona-Zahlen

Merkel hatte bei einer Video­kon­fe­renz des CDU-Präsi­di­ums am Montag nach Angaben aus Teilneh­mer­krei­sen vor einem deutli­chen Anstieg der Corona-Neuin­fek­tio­nen in Deutsch­land gewarnt. Wenn diese sich wöchent­lich so weiter­ent­wi­ckel­ten, werde es zu Weihnach­ten 19.200 Neuin­fek­tio­nen am Tag geben. Die Kanzle­rin habe das hochrech­nen lassen, hieß es.

Zuletzt hatten Merkel und die Minis­ter­prä­si­den­ten Ende August über Maßnah­men in der Pande­mie beraten. Sorgen berei­te­ten schon damals vor allem Feiern im priva­ten und Famili­en­kreis, die als eine der Haupt­ur­sa­chen für die steigen­den Infek­ti­ons­zah­len gelten. Hier konnten sich Bund und Länder damals nicht auf bundes­weit gelten­de Obergren­zen für Teilneh­mer­zah­len einigen.

Schwe­sig gegen bundes­ein­heit­li­che Regelun­gen bei Alltagsfragen

Mecklen­burg-Vorpom­merns Minis­ter­prä­si­den­tin Manue­la Schwe­sig (SPD) hat sich gegen eine bundes­ein­heit­li­che Regelung bei priva­ten Feiern ausge­spro­chen. Alltags­fra­gen wie die Teilneh­mer­zahl an Famili­en­fei­ern müssten nicht bundes­ein­heit­lich geregelt werden, sagte Schwe­sig dem «Nordku­rier» am Montag. «Ich kann verste­hen, dass insbe­son­de­re die süd- und westdeut­schen Länder bei sich Handlungs­be­darf sehen. MV aber ist weiter das Land mit den niedrigs­ten Infek­ti­ons­zah­len in Deutsch­land. Solan­ge die Zahlen niedrig bleiben, können wir bei Famili­en­fei­ern die Teilneh­mer­zahl von 75 beibehalten.»