FÜSSEN – In der Nacht auf Donners­tag (10. Dezem­ber) hat die Bundes­po­li­zei bei der Grenz­kon­trol­le 165 Kilogramm CBD-Marihua­na sicher­ge­stellt. Der Fahrer des polni­schen Klein­trans­por­ters sitzt bereits aufgrund des Verdach­tes der illega­len Einfuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Menge in der Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten.

Bundes­po­li­zis­ten kontrol­lier­ten am Grenz­über­gang Ziegel­wies den Fahrer eines Klein­trans­por­ters mit polni­scher Zulas­sung. Der Mann gab zu verste­hen, im Auftrag einer italie­ni­schen Firma von Itali­en in die Nieder­lan­de zu fahren. Bezüg­lich seiner Ladung legte der 55-Jähri­ge einen inter­na­tio­na­len Fracht­brief vor, in dem jedoch der Inhalt nicht genau dekla­riert war. Zudem händig­te der Pole den Bundes­po­li­zis­ten drei in italie­ni­scher Sprache verfass­te Kopien von Proben­ana­ly­sen für Canna­bis­pro­duk­te aus, welche Ende Septem­ber für eine italie­ni­sche Firma erstellt worden waren.

Bei der Nachschau auf der Ladeflä­che des Klein­trans­por­ters nahmen die Beamten dann nicht nur den typischen Marihua­na­ge­ruch wahr, sondern fanden tatsäch­lich in den zwei schwarz folier­ten Palet­ten 165 Kilogramm Betäu­bungs­mit­tel. Eine Einfuhr- bezie­hungs­wei­se Durch­fuhr­ge­neh­mi­gung konnte der Fahrer nicht vorwei­sen. Zustän­dig­keits­hal­ber übernah­men am Morgen Beamte des Zollfahn­dungs­am­tes München die weite­re Bearbei­tung des Falls und führten das mutmaß­li­che Rausch­gift einer Analy­se zur Bestim­mung des THC/CBD-Gehal­tes zu. Der THC-Wirkstoff­ge­halt lag demnach bei gerin­gen 0,1% bis 0,2%, der CBD-Gehalt war jedoch deutlich höher. Aufgrund der Gesamt­men­ge war jedoch der Tatbe­stand der illega­len Einfuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Menge trotz­dem erfüllt. Nach Auskunft des Zolls gibt es selbst in den Nieder­lan­den keinen legalen Markt für sogenann­ten CBD-Hanf.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Kempten führten die Bundes­po­li­zis­ten den Beschul­dig­ten am Freitag (11. Dezem­ber) beim Amtsge­richt Kempten vor. Die zustän­di­ge Ermitt­lungs­rich­te­rin erließ gegen den Festge­nom­me­nen einen Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Die gemein­sa­me Ermitt­lungs­grup­pe Rausch­gift des Zollfahn­dungs­am­tes und des Landes­kri­mi­nal­am­tes führt nun die weite­ren Ermittlungen.