BERLIN (dpa) — Die Corona-Zahlen müssen sinken, darin sind sich fast alle einig. Die bundeseinheitliche Notbremse soll das bewerkstelligen, wird aber seit Tagen heftig kritisiert. Auch die Landkreise bringen mehrere Argumente vor.
Angesichts weiter steigender Corona-Zahlen will die Bundesregierung trotz anhaltender Kritik an der einheitlichen «Notbremse» festhalten.
Mehrere Minister verteidigten am Wochenende auch die besonders umstrittenen Pläne für Ausgangsbeschränkungen abends und in der Nacht. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», man wolle sich das Vorhaben nicht wieder «zerreden» lassen. Bundestag und Bundesrat wollen in den nächsten Tagen darüber entscheiden. Kritiker drohen bereits mit dem Gang vors Bundesverfassungsgericht.
Nachdem es keine Einigung zwischen Bund und Ländern gab, hatte die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz geändert. Künftig soll es bundeseinheitliche Regelungen geben: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Zudem sollen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten. Baden-Württemberg, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen damit schon an diesem Montag beginnen.
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte der «Welt am Sonntag», wichtig seien einheitliche und lebensnahe Regelungen: «Es muss für jede und jeden nachvollziehbar sein, was gilt.» Altmaier ergänzte, bei den Ausgangsbeschränkungen gehe es darum, «dass man sich nicht unter Verletzung der Kontaktregeln abends gegenseitig besucht und feiert». Der CDU-Politiker fügte hinzu: «Überall auf der Welt, wo eine Infektionswelle erfolgreich gebrochen wurde, hat man das mit dem Instrument eines harten Lockdowns geschafft.»
Die Gespräche zwischen den Experten von CDU/CSU und SPD über Änderungen am Gesetzentwurf liefen am Sonntag weiter. Eine Einigung zeichnete sich am Vormittag noch nicht ab. Am Montag wollen beide Fraktionen in Videokonferenzen beraten (beide 11.30 Uhr). Die Verabschiedung im Bundestag ist dann für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen. Scholz sagte, er erwarte «keine wesentlichen Änderungen».
Dessen ungeachtet hielt die Kritik an. «Der Gesetzentwurf muss an vielen Stellen korrigiert werden», sagte der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen wären «ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, weil dem kein überlegener Effekt zur Verhinderung von Neuinfektionen gegenübersteht». Ähnlich äußerte sich bereits andere Kritiker. Die FDP drohte abermals mit einer Verfassungsklage.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wiederholte in der «Bild am Sonntag» die Forderung seiner Fraktion, Abendspaziergänge grundsätzlich zu erlauben. «Es muss möglich sein, dass sich Erwachsene auch trotz aller Beschränkungen die Beine vertreten.» Befürworter der «Notbremse» — insbesondere Intensivmediziner — drängen darauf, angesichts der dritten Corona-Welle keine weitere Zeit zu verlieren.