BERLIN (dpa) — Die Zahl der von der Polizei regis­trier­ten Hasspos­tings im Netz war zuletzt leicht rückläu­fig. Aber kein Grund für Entwar­nung. Hass und Hetze gefähr­de­ten die Demokra­tie, warnt die Innenministerin.

Die Polizei ist am Mittwoch bundes­weit gegen Verfas­ser von straf­ba­ren Hassbot­schaf­ten im Inter­net vorge­gan­gen. Im Rahmen eines Aktions­tags zur Bekämp­fung von Hasspos­tings führten Polizei­be­hör­den seit den Morgen­stun­den in 14 Bundes­län­dern mehr als 90 polizei­li­che Maßnah­men durch, darun­ter Wohnungs­durch­su­chun­gen und Verneh­mun­gen, wie das Bundes­kri­mi­nal­amt (BKA) mitteil­te. Nach Angaben des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums werden den Beschul­dig­ten Auffor­de­run­gen zu Straf­ta­ten, Bedro­hun­gen, Nötigun­gen oder Volks­ver­het­zun­gen im Netz vorgeworfen.

Solche Auffor­de­run­gen sind Straf­ta­ten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahn­det werden können. «Hass und Hetze im Inter­net gefähr­den unsere Demokra­tie und berei­ten den Nährbo­den für extre­mis­ti­sche Gewalt», erklär­te Bundes­in­nen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser (SPD). Man müsse hier klare Grenzen aufzei­gen und Täter aus ihrer vermeint­li­chen Anony­mi­tät holen.

Zuletzt seien die polizei­lich erfass­ten Fallzah­len von Hasspos­tings zurück­ge­gan­gen, teilte das BKA weiter mit. Im Jahr 2021 sind demnach 2411 Fälle aufge­nom­men worden, ein Minus von 7,5 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Dies sei aber kein Grund zur Entwar­nung, hieß es weiter. Viele straf­recht­lich relevan­te Posts würden nicht angezeigt, sondern nur den Netzwerk­be­trei­bern gemel­det. Andere würden in geschlos­se­nen Foren und Diskus­si­ons­grup­pen geäußert und gelang­ten so den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den nicht zur Kennt­nis. «Insofern ist von einem großen Dunkel­feld auszugehen.»

Das BKA rief gleich­zei­tig dazu auf, bei der Polizei Anzei­ge zu erstat­ten, sollte man im Netz auf Hasspos­tings stoßen oder selbst Opfer sein. In einigen Bundes­län­dern gebe es Inter­net­por­ta­le, über die man derar­ti­ge Straf­ta­ten auch anonym anzei­gen könne. Hasspos­tings sollten zudem bei Anbie­tern von sozia­len Netzwer­ken gemel­det werden.