BERLIN (dpa) — Weil sie eine vom Gericht verhäng­te Geldstra­fe nicht bezahlt haben, sitzen zehn Prozent der Häftlin­ge eine Ersatz­frei­heits­stra­fe ab. Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann will diese Zahl verringern.

Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahl­ter Geldstra­fen in Haft kommen. «In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheits­stra­fe verur­teilt werden», sagte er dem Berli­ner «Tages­spie­gel am Sonntag».

Der Zeitung zufol­ge verbü­ßen zehn Prozent der Häftlin­ge eine sogenann­te Ersatz­frei­heits­stra­fe, weil sie eine vom Gericht verhäng­te Geldstra­fe nicht bezahlt haben — häufig Menschen mit gerin­gem Einkommen.

«Da sind aber die Länder auch schon tätig gewor­den und es gibt einen regen Austausch», sagte Busch­mann. «Nach dem Koali­ti­ons­ver­trag wollen wir zudem prüfen, ob wir auch bundes­recht­lich etwas beisteu­ern können, um zu weniger Vollstre­ckun­gen zu kommen.» Im Vertrag haben SPD, Grüne und FDP verein­bart: «Das Sanktio­nen­sys­tem einschließ­lich Ersatz­frei­heits­stra­fen, Maßre­gel­voll­zug und Bewäh­rungs­auf­la­gen überar­bei­ten wir mit dem Ziel von Präven­ti­on und Resozialisierung.»

Der Justiz­mi­nis­ter prüft zudem eine Entkri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens. Die Ampel-Partei­en hatten verein­bart, das Straf­recht zu überprü­fen und «einen Fokus auf histo­risch überhol­te Straf­tat­be­stän­de, die Moder­ni­sie­rung des Straf­rechts und die schnel­le Entlas­tung der Justiz» zu legen. Da sei der Tatbe­stand des «Erschlei­chens von Leistun­gen» nicht der einzi­ge, der bei der Prüfung auf der «Longlist» stehen werde, erklär­te Buschmann.