Lindau – Am Montag (31. August) haben Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten in zwei Fernrei­se­bus­sen aus Itali­en 13 Migran­ten beim Versuch der unerlaub­ten Einrei­se aufge­grif­fen. Für alle endete die Busfahrt bei der Grenz­kon­trol­le mit einer Anzei­ge, entwe­der in Haft oder mit einer Zurückweisung.

Bereits kurz vor 4 Uhr stell­ten Bundes­po­li­zis­ten in einem Fernbus am Grenz­über­gang Hörbranz eine syrische Familie fest. Bei den sieben Insas­sen handel­te es sich um einen 46-jähri­gen Mann, seine 39-jähri­ge Ehefrau und die vier gemein­sa­men Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren sowie die 20-jähri­ge Nichte des Famili­en­va­ters. Die Migran­ten verfüg­ten über syrische und griechi­sche Dokumen­te, die jedoch nicht die Einrei­se nach Deutsch­land legiti­mier­ten. Die Bundes­po­li­zis­ten wiesen die Familie, die anstatt eines angeb­li­chen Besuchs in Thürin­gen einen länger­fris­ti­gen Aufent­halt geplant hatte, nach Öster­reich zurück.

Nur fünf Stunden später stell­ten die Beamten sechs Busrei­sen­de fest, die nicht befugt waren nach Deutsch­land einzu­rei­sen. Die Polizis­ten wiesen einen 28-jähri­gen Pakista­ner sowie einen 35-jähri­gen Georgi­er, die nicht über die entspre­chen­den Reise­do­ku­men­te verfüg­ten, nach Öster­reich zurück. Drei georgi­sche Männer, 20, 23 und 24 Jahre alt, hatten ihre visafreie Kurzauf­ent­halts­dau­er im Schen­gen­raum bereits um mehre­re Monate überschrit­ten. Die Bundes­po­li­zis­ten liefer­ten die Migran­ten nach der Richter­vor­füh­rung in die Abschie­be­haft­an­stalt Eichstätt ein, wo sie auf die Zurück­wei­sung in ihr Heimat­land warten.

Ein algeri­scher Busin­sas­se legte zur Kontrol­le ledig­lich eine Kopie seines Reise­pas­ses vor. Die Überprü­fung der Daten, die durch den Abgleich der Finger­ab­drü­cke bestä­tigt wurden, förder­te zwei Vollstre­ckungs­haft­be­feh­le zu Tage. Der Nordafri­ka­ner mit 35 Alias­per­so­na­li­en war wegen Diebstahls und Versto­ßes gegen das Aufent­halts­ge­setz jeweils zu einer Geld- und Haftstra­fe verur­teilt worden. Zudem lag gegen den Algeri­er, der erstmals 1997 einge­reist und Ende 2018 nach Ableh­nung seines Asylan­tra­ges abgescho­ben worden war, ein bis Ende 2023 gülti­ges Einrei­se- und Aufent­halts­ver­bot vor. Die Polizis­ten liefer­ten den 43-Jähri­gen in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Kempten ein und berei­ten nun die Zurück­wei­sung des Mannes nach Algeri­en im Anschluss an die über viermo­na­ti­ge Haft vor.