MANNHEIM (dpa/lsw) — Beim Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mannheim ist Klage gegen das derzeit coronabe­dingt gelten­de Verbot von Dauer­cam­ping in Baden-Württem­berg einge­reicht worden. Dies bestä­tig­te ein Sprecher des VGH am Donnerstag.

Für die Klage haben sich nach Auskunft des Bundes­ver­bands der Camping­wirt­schaft in Deutsch­land (BVCD) 14 Camping­platz­be­trei­ber aus Baden-Württem­berg zusam­men­ge­schlos­sen. Sie richten sich demnach gegen die Corona-Verord­nung des Landes und das damit verbun­de­ne Verbot von Dauer­cam­ping. Das Verbot ist aus Sicht der Betrei­ber keine «verhält­nis­mä­ßi­ge Maßnah­me» zur Eindäm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens. Zudem könne das Dauer­cam­ping nicht mit einem touris­ti­schen Aufent­halt gleich­ge­setzt werden, hieß es vom BVCD.

Aufgrund der derzeit hohen Anzahl an Klagen gegen gelten­de Corona-Regeln konnte das Gericht zunächst keine Auskunft zu den mit der Klage verbun­de­nen Fristen geben.